Alkohol, Drogen und Medikamente haben nichts im Straßenverkehr verloren – das wissen wohl alle. Und trotzdem gehört Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln zu den häufigsten Unfallursachen mit Personenschäden in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Blick auf die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Landes zeigt: Alkohol liegt 2024 auf Platz 4 der Top-Unfallursachen, nur leicht verbessert gegenüber Platz 3 im Vorjahr. Drogeneinfluss wird seltener als Ursache registriert, dennoch ist der Trend klar steigend – vor allem bei den schweren Unfällen mit Verletzten. Die tatsächliche Gefährdungslage dürfte laut Experten aufgrund einer hohen Dunkelziffer sogar noch deutlich höher liegen. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Thema weiterhin sehr ernst. Im Rahmen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ liegt der Fokus im Monat Juni auf Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer.
Die acht Polizeiinspektionen der Präsidien Neubrandenburg und Rostock führen dazu den gesamten Monat über verstärkte stationäre und mobile Kontrollen durch. Ziel ist klar: Verkehrsunfälle verhindern, bevor sie passieren – ganz im Sinne der Vision Zero, also dem langfristigen Ziel: null Verkehrstote.
Ein zusätzlicher Blick in die Statistik 2024 offenbart:
– 3.980 polizeiliche Feststellungen wegen Alkohol
– 1.997 Feststellungen wegen Drogen im Straßenverkehr
Bei diesen Zahlen geht es nur um Autofahrer. Aber auch Radfahrer und E-Scooter-Nutzer sind immer häufiger berauscht unterwegs.
Neue Regeln, neue Grenzwerte – was gilt jetzt?
Besonders spannend (und wichtig) wird es mit Blick auf die Cannabislegalisierung seit dem 1. April 2024. Seitdem gilt:
– Grenzwert für THC im Blutserum liegt bei 3,5 ng/ml
– Mischkonsum von Cannabis & Alkohol ist verboten (Bußgeld bis 5.000 EUR möglich)
– Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt ein absolutes Cannabisverbot
Hinzu kommt: Auch beim Alkohol gibt es klare Grenzen, die viele unterschätzen. Bei Autofahrern liegt die Promillegrenze bekanntlich bei 0,5 bei Fahrradfahrern allerdings bei 1,6 Promille – mit der man bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien) eine Straftat begeht. E-Scooter? Da gilt die Autofahrerregelung: 0,5 Promille und für Fahranfänger natürlich 0,0.








Wie sagt man so schön: Mit jedem Fahrzeug kommen ein paar Dumme. Da stellt sich schon die Frage ob diese Fahrzeugführer überhaupt noch lernfähig und/oder lernwillig sind.