Pop-Its nicht für weihnachtliche Naschereien geeignet

22. November 2022

Wer kennt sie nicht, die bunten Pop-It-Fidget-Toys (kurz: Pop-Its) – Spielzeug-Silikonförmchen mit Blasen, die man von einer zur anderen Seiten ploppen kann. Doch eignen sie sich auch für die Verwendung in der Küche? Die Einsatzmöglichkeiten der Pop-Its scheinen vielfältig zu sein. Vor allem auf Social-Media-Kanälen gibt es neben vielen Spielideen auch Anleitungen für die Zubereitung von Minipralinen, Gummibärchen oder Schokoriegeln in diesen Förmchen. Gerade in der Vorweihnachtszeit werden viele Menschen kreativ und bereiten kleine Leckereien zum Verschenken an Familie oder Freunde zu. Doch Vorsicht, mahnt die Verbraucherzentrale MV:

Der Hersteller garantiert die Sicherheit der Verwendung von Pop-Its nur, wenn diese bestimmungsgemäß, also als Spielzeug, genutzt werden. Für den Kontakt mit Lebensmitteln sind sie meist nicht vorgesehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass bei der Zubereitung von Speisen in diesen Förmchen Substanzen in die Lebensmittel übergehen können, die möglicherweise gesundheitsschädlich sind.

Das Chemische und Veterinär-Untersuchungsamt Münsterland-Emscher Lippe hat in einer nicht repräsentativen Untersuchung Pop-Its unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass durch das Einfüllen geschmolzener Schokolade in die Pop-Its zum Beispiel sogenannte Cyclosiloxane von der Form auf die Schokolade übergehen. Das liegt an den „fettliebenden“ Eigenschaften dieser Verbindungen. Einige Cyclosiloxane wirken sich im Tierversuch negativ auf Organe wie Leber, Lunge und Schilddrüse aus.

Und was unterscheidet die Pop-It-Förmchen von Silikonbackformen? Silikonbackformen werden extra für den Zweck des Backens hergestellt. Sie müssen entsprechenden Anforderungen genügen, damit bei hohen Temperaturen oder bei der Verwendung fetthaltiger Zutaten keine Gesundheitsgefahr besteht.

Fazit der Verbraucherzentrale: Verwenden Sie für die Zubereitung von Lebensmitteln nur Materialien, die auch für diesen Zweck bestimmt sind. Sie erkennen diese zum Beispiel am EU-weit gültigen Glas-Gabel-Symbol oder am Hinweis „für Lebensmittelkontakt“. Die Kennzeichnung kann entfallen, wenn eindeutig erkennbar ist, dass sich die Gegenstände für den Kontakt mit Lebensmitteln eignen.

Ist die Nutzung des Materials nur unter bestimmten Bedingungen sicher, muss der Hersteller darauf hinweisen (zum Beispiel Angabe einer Maximaltemperatur).

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