Prozess gegen Jäger wegen getötetem Hund vertagt
Der Prozess gegen einen Jäger, der im Juni 2015 bei Alt Schloen einen Hund erschossen hat, verzögert sich. Richter Manfred Thiemontz scheiterte am Mittwoch am Amtsgericht in Waren mit dem Versuch, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage und eventuell auch einer Entschädigung für den Hundebesitzer einzustellen.
„Damit könnte man die gutnachbarlichen Beziehungen wieder herstellen», warb der Richter mit Blick auf das Jagdrevier und den dort gelegenen Bauernhof mit Feriengästen – aber vergebens. «Der Hund hätte dort gar nichts zu suchen gehabt“, erklärte Verteidiger Markus Astfalck und lehnte ab.
Zuvor hatte der 60 Jahre alte Waidmann, dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen wird, den tödlichen Schuss eingeräumt. „Wir saßen am 21. Juni abends jeder auf einem Hochstand“, schilderte der „Jagdausübungsberechtigte“ vor Gericht. Nach etwa eineinhalb Stunden seien erst zwei aufgescheuchte Hasen durch die niedrigen Maispflanzen gestürmt, kurz danach folgten der später getötete Hund und „noch ein schwarzer Hund“. Beide habe man nicht gekannt.
Der Hochstand steht rund 500 Meter von dem Hof entfernt. Im Umfeld des Bauernhofes kam es schon früher zu Streit wegen streunender Hunde, sagte der zweite „Jagdausübungsberechtigte“.
„Hunde sind in der Zeit eine große Gefahr für Rehe, weil die dann ihre Kitze setzen“, sagte der Angeklagte. Der größere Hund sei gezielt auf ein Stück Rehkadaver zugelaufen und mit einem Stück Knochen im Maul zurückgekommen. Dann habe er geschossen. Das Tier sei sofort tot gewesen. Menschen sollen nicht in der Nähe gewesen sein.
Dem widersprach der Hundebesitzer, der als Zeuge aussagte. Der Hund laufe zwar immer wieder mal vom Hof, sei aber meist mit Urlaubern unterwegs und nie lange weg.
Vor Gericht wird dann klar, dass sich beide Parteien danach schon einmal begegneten. „Ich habe meinen Hund gesucht und am Tag danach tot an einem Wasserloch gefunden“, erläuterte der Besitzer. Am Abend seien die beiden Jäger zu ihm gekommen, um den Fall zu besprechen. Dort soll es aber zu einem heftigen Streit gekommen sein. Schließlich habe er Anzeige erstattet. Ein Anwalt habe von dem Jäger bereits 1000 Euro Entschädigung gefordert, sagte Verteidiger Astfalck, was man aber abgelehnt habe.
Staatsanwältin Sabine Wiggers-Berenbrink wirft dem Jäger aus einem Nachbardorf vor, den Hund „ohne vernünftigen Grund erschossen haben“. Zudem müsse geklärt werden, ob die Männer überhaupt berechtigt waren, auf wildernde Haustiere zu schießen. Dies dürfen eigentlich nur Jagdpächter und Jagdaufseher, erklärt der Landesjagdverband. Das Revier bei Alt Schloen wird von drei Pächtern bewirtschaftet, die jährlich Berechtigungsscheine ausstellen.
„Wir sind zehn JägerW, sagte der Angeklagte. Bei den Untersuchungen der Polizei stellte sich aber heraus, dass nicht alle drei Pächter die „Berechtigungsscheine“ der Männer unterschrieben hatten, was später nachgeholt wurde.
„Das habe ich damals nicht gemerkt“, sagte der zweite Jäger, ein 61-Jähriger aus dem gleichen Dorf. Vor Gericht räumt er aber auch ein, dass die Hunde eigentlich nicht richtig gejagt hätten. Wenn man so will, habe der Hund nur ein schon länger totes Stück Reh aufgesucht. Und woher der Rehkadaver kam, das wisse er auch nicht.
Der Hundebesitzer hat sich inzwischen einen neuen Hund zugelegt, einen Bernhardiner Schäferhund. Dafür haben wir aber auch einen Zwinger gebaut, sagt er.
Der Prozess geht am 30. März weiter.
Soweit muss es erst kommen ! Is doch traurig ?
Und jetzt sind die bösen Jäger mal wieder schuld, aber so ist das nun mal wenn man nicht vernünftig miteinander reden kann und nur stursinnig ist.
Fakt ist das ein Jäger mehrere hundert Euro im Jahr für die Pacht bezahlen muss um sein Hobby nachzugehen. Da braucht man sich nicht wundern wenn Ihm mal der Kragen platzt wenn da Hunde durch sein Jagdrevier streunen. Jeder Kleintierzüchter hätte wohl ähnlich gehandelt wenn er regelmäßig Besuch von einem Hund bekommt der seine Hühner oder ähnliches reißt.
Der Leidtragende ist hier der Hund weil er unbeaufsichtigt seinen trieben nachgehen konnte und der Jäger von seinem Jagdrecht gebrauch gemacht hat.
Ein Hund hat unbeaufsichtigt im Freien nichts zu suchen und dafür hat sein Halter zu sorgen. Jeder Mensch würde es wohl mit der Angst zu tun bekommen wenn ein solch großer Hund im Freien auf Ihm zukommt. Ist er friedlich oder nicht ? Wer weiß das schon in solch einer Situation. Das weiß man erst wenn es zu spät ist.
Ich als Hundebesitzer lass mein Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen.
Ebendsogut hätte der Hund auch eine Straße überqueren können und wär übergefahren worden oder hätte einen schweren Unfall verursacht, dann wär das Endergebnis das gleiche, nur wär darüber nie solch ein Rummel gemacht worden. Dann wär es jetzt wohl andersrum und der Hundehalter hätte vielleicht vor Gericht gestanden weil er seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem Hund nicht nachgekommen ist.
Man kann es drehen wie man will. Nie kann man es allen recht machen.
Schade das der Hund dran glauben musste, aber was sagt ein altes Sprichwort :
Das Elend hängt imm hinten an der Leine.
Der der vorne zieht kann nichts dafür, man muss es Ihm beibringen.
Und als Jäger sollte man mal überlegen ob man den Finger nicht auch mal grade lässt.
Vielleicht hätte man den Hund lieber einfangen sollen und einige Tage wegsperren sollen, damit der Halter mal einen Denkzettel bekommt.
Ich habe mehr als 10 Jahre bei einer Jagd – und Waffenbehörde gearbeitet und glaube, mir ein Urteil über die Sache erlauben zu dürfen. Für mich wären für den Hundemörder 60 Tagessätze a. … Euro schuld – und tatangemessen. Danach folgt die Einziehung der jagdrechtlichen Erlaubnis und wenn die bestandskräftig geworden ist, wird die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Danach kann der Hundemörder über sein Fehlverhalten nachdenken und nach fünf Jahren mal wieder bei der Jagdbehörde vorsprechen. Und dann kann der Hundehalter auch endlich schadensersatzrechtliche Ansprüche für den Erwerb eines neuen Hundes geltend machen. Ich wünsche dem Hundehalter viel Glück.
na da haben wir es ja schon!!!!!
HUNDEMÖRDER
Das ist sehr schnell gesagt und diese Bezeichnung wird der Jäger wahrscheinlich nie wieder los, egal wie das Urteil ausgeht.
Das ist wirklich ne tragische Sache, aber wie wird denn derjenige bezeichnet der auf seinen unerfahrenen Hund nicht aufpasst?
Das interessiert kein Menschen, denn er hat ja im wahrsten Sinne des Wortes nichts gemacht, garnichts !!!!! Noch nichtmal den Hund erzogen.
Es ist wahrscheinlich hier in Deutschland besser die Tiere machen zu lassen was sie wollen “ liegt ja in der Natur“ und wird dann auch nicht bestraft.
Es ist ja nicht so tragisch wenn ein Hund nen Stück Wild verletzt und es sich dann wohl möglich noch über Tage quält und dann verendet. Es sind ja keine Haustiere und damit wahrscheinlich Geschöpfe zweiter Klasse. Alles was dem Menschen nahe steht wird hier wohl den anderen Tieren vorgezogen und so wird es wohl immer bleiben.
Das mit dem Wild verletzen war jetzt nun hier noch nicht der Fall gewesen, aber die Vorraussetzungen dafür sind da gewesen.
Nochmal zum Nachdenken: Der Hund kann nichts dafür, er ist nur das Opfer. Es liegt nur an der Erziehung des Menschen dem er gehört.
Der Jäger ist dafür verantwortlich das das Wild kein Schaden macht und der Hundhalter eben für sein Hund.
Nun soll sich mal jeder an seine eigne Nase fassen und vielleicht mal anfangen die Fehler bei sich selbst zu suchen und nicht jedesmal mit’m Finger auf ander zeigen und Vorwürfe machen wie schlecht er doch ist weil er nicht nach meinen Vorstellung handelt.
Wenn jeder nen bisschen Rücksicht auf den andern nimmt dann kommt es erst garnicht so weit. Aber da ist das Problem ja wieder, in dieser“ Ichgesellschaft“