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Prozess: Patient fordert 30 000 Euro wegen Sturz in Klinik

Muss ein Krankenhaus Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Patient aus dem Bett gefallen ist und sich dabei schwer verletzt hat? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Landgericht Neubrandenburg befassen. Geklagt hat ein Rentner, dem genau dies während eines Klinikaufenthaltes im Jahr 2017 passiert ist. Der inzwischen 69 Jahre alte Mann war damals wegen einer Gallen-Operation in die Klinik im Osten Mecklenburg-Vorpommerns gekommen. Er galt schon bei der Aufnahme als „sturzgefährdet“, wie es bei der Güteverhandlung im Gericht hieß.
Bei dem Sturz zog er sich unter anderem mehrere Frakturen zu, unter anderem im Gesicht, und bedurfte später längere Zeit einer Hilfe im  Haushalt.

Als Schmerzensgeld fordert sein Anwalt nun 30 000 Euro plus Übernahme der Kosten für die Haushalthilfe. Das lehnt die Betriebshaftpflichtversicherung der Klinik, die in solchen Fällen zahlen müssten, aber ab.

So kam es dazu, dass die Richter um Kammervorsitzenden Christian Weidlich bei der Güteverhandlung in Neubrandenburg versuchten, einen Vergleich zu ermöglichen. Anfangs sagten beide Seiten noch zu, sich grundsätzlich einigen zu wollen. Richter Weidlich stellte klar, dass die Klinik durchaus in der Haftung gesehen werde. Denn wenn schon bei Einlieferung bekannt war, dass der Mann „sturzgefährdet“ sei, dann hätte man geeignete Maßnahmen  vorsehen müssen. Dazu könnten zum Beispiel Seitengitter am Bett zählen. Dazu soll der Patient aber gar nicht befragt worden sein, ob er das wolle.

Die Versicherung der Klinik blieb aber bei ihrer Ablehnung. Für sie ist zudem strittig, ob der Mann vor der OP oder erst danach – noch unter Narkoseeinfluss im Aufwachraum – aus dem Bett gefallen ist. Zudem wurde verlangt, dass ein Gutachter einschätzt, welche Verletzungen von dem Sturz überhaupt herrührten und inwieweit diese das Leben des Patienten dauerhaft beeinflussen. Da dies noch nicht gutachterlich geklärt wurde, wird es wohl gleich zweier Gutachten für beide Aspekte bedürfen, bis die Kammer um Weidlich diesen Fall entscheiden kann.

Es spreche viel dafür, dass die Klinik und deren Versicherung in der Haftungspflicht seien, hieß es zum Abschluss, aber bis zu einem Abschluss könne das noch dauern – vermutlich mindestens mehrere Monate.

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