Prozess wegen Kindesmissbrauchs fortgesetzt – Weitere Termine im September

31. August 2023

Der Prozess wegen Kindesmissbrauch gegen einen 48 Jahre alten Mann aus Kargow ist am Montag dieser Woche am Landgericht Neubrandenburg fortgesetzt worden. Dem Mann wird sexueller Missbrauch von Jungen in mehr als 50 Fällen vorgeworfen, darunter ein Teil der Fälle als „schwerer sexueller Missbrauch“. Am Montag sind unter anderem die Ehefrau des Angeklagten sowie sein Sohn als Zeugen gehört worden.

Im September sind zwei weitere Termine in diesem Prozess angesetzt worden. Nach Informationen von Christian Weidlich, Sprecher des Landgerichtes, wird mit einem Urteil frühestens am Nachmittag des 26. September gerechnet.

Das Landgericht hat sich im Verfahren auch zwei Gutachter zur Seite geholt. Sie haben bereits im Vorfeld des Prozesses Gutachten erstellt und begleiten die Verhandlung auch. Sie sollen ihre Einschätzungen wohl am 15. September darlegen, am Vormittag des 26. September sollen dann zwei weitere Zeugen gehört werden. 

Das Verfahren gegen den Angeklagten aus Kargow, der bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe unter anderem Schwimmunterricht für Kinder gegeben hat, läuft wegen der „schutzwürdigen Interessen der mutmaßlich Geschädigten und auch des Angeklagten“ hinter verschlossenen Türen. Dem Mann wird sexueller Missbrauch von Jungen, die zum Tatzeitpunkt 11 und 12 Jahre alt waren, in mehr als 50 Fällen vorgeworfen, darunter ein Teil der Fälle als „schwerer sexueller Missbrauch“. Unter „schwerem sexuellen Missbrauch“ verstehen Rechtsexperten das Eindringen in Körperöffnungen, im Gegensatz zum „sexuellen Missbrauch“.

Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt (WsM berichtete) laut Landgericht gar nicht zu der Anklage geäußert. Deshalb gestaltet sich die Beweisaufnahme wohl noch umfangreicher als sonst üblich. Die Missbrauchsvorfälle sollen sich von 2018 bis 2021 im privaten Umfeld des 48-Jährigen ereignet haben. Die Vorstellung der Gutachten und die Plädoyers aller Beteiligten werden weiter ohne Öffentlichkeit laufen. Die Plädoyers können aber nur gehalten werden, wenn die Beweisaufnahme geschlossen ist. Diese kann aber nur geschlossen werden, wenn es keine Beweisanträge mehr gibt.

Erst zur Urteilsverkündung soll die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden.


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