Quarantänebescheid für fünf Tage und länger

10. Mai 2022

Für Personen, die mit einem Corona-Virus infiziert sind, gilt laut der neuen Landesverordnung MV ein Quarantänezeitraum von fünf Tagen. Die häusliche Isolierung endet nach 48-stündiger Symptomfreiheit, frühestens jedoch nach fünf Tagen. Personen, die darüber hinaus weiterhin Symptome haben, können eine Verlängerung der Quarantäne beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen. Für diesen Zweck ist auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein Formular eingerichtet worden unter:https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Bescheide-für-5-Tage-und-länger/ Es ist der POC-Test bzw. PCR-Nachweis mit den persönlichen Daten zu übermitteln.
Für weitere Fragen steht die Corona-Hotline unter 0395 57087 7777 oder coronahotline@lk-seenplatte weiterhin zur Verfügung.


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