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Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks

Vor dem angekündigten bundesweiten Warnstreik im öffentlichen Personennahverkehr am kommenden Montag weist das Bildungsministerium Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf die allgemein geltenden Regelungen hin. Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse, Straßenbahnen oder Züge angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse, Straßenbahnen oder Züge fahren. Dies gilt für Schüler, die auch sonst für den täglichen Schulweg die Schülerbeförderung nutzen. „Wir bitten die Erziehungsberechtigten, dass sie die Schule informieren, wenn ihre Kinder bei Warnstreiks Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen“, so das Ministerium.

2 Gedanken zu „Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks“

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