Rentnerin wurde falsch beatmet – Klinikversicherung zahlt den Erben 80 000 Euro für Behandlungsfehler

19. September 2021

Sieben Jahre nach einem Behandlungsfehler bei einer Patienten-Beatmung bekommen die Angehörigen der Patientin 80 000 Euro als Schmerzensgeld und Entschädigung. Mit dieser Summe ist ein Zivilprozess zwischen beiden Seiten jetzt in Neubrandenburg zu Ende gegangen. „Die Beatmung war damals fehlerhaft, das hat ein Gutachter festgestellt“, erklärte Richter Christian Weidlich (Foto). Beide Seiten hatten zuvor ihre Vorstellungen vorgetragen, die allerdings noch weit voneinander entfernt lagen.
Der Fall hatte 2014 seinen Anfang genommen. Damals lebte die 72 Jahre alte Patientin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Eines Tages wurde die Frau, die vorher wohl schon Schlaganfälle und gesundheitliche Schäden hatte, mit Verletzungen in ihrer Wohnung gefunden.

Rettungskräfte brachten sie in eine Klinik der Region. Dort hatte wohl ein unerfahrener Arzt Dienst, wie der medizinische Gutachter aus Hamburg den Fall schilderte. Der Mediziner habe die Rentnerin intubiert, allerdings nicht korrekt. „Dafür braucht man Erfahrung, am besten, das macht nicht einer allein“, sagte der Gutachter.

Denn die Erfahrung besage, dass bei diesem Beatmungsgerät durchaus einmal Fehler passieren können. Diese müssten aber in einer halben bis zu einer Minute korrigiert werden, sagte der Fachmann. Die OP-Kräfte, die das in Hamburg machen, haben schon 600 bis 1000 OP’s an Erfahrung. Das sei in dem Fall wohl nicht so gewesen.

Denn der Mediziner habe die Beatmungstechnik etwa zehn Minuten nicht korrigier. In der Zwischenzeit kam immer weniger Sauerstoff im Körper und im Gehirn der Patientin an. So musste sie dann auch wiederbelebt werden.

Nach dem Klinikaufenthalt konnte die Frau nicht mehr in ihre Wohnung, sondern kam in ein Pflegeheim. Kommunikation sei nicht mehr möglich gewesen, sagte Weidlich. Letztlich starb die Frau 2018. Danach verklagten die Angehörigen die Klinik. Wie ihr Anwalt am Gericht darlegte, verlangten die Angehörigen 120 000 Euro Schmerzensgeld und mehr als 40 000 Euro Entschädigung.

In der Phase vermittelte das Landgericht zwischen den Streitparteien. So sei letztlich unklar geblieben, welche gesundheitlichen Folgen bei der Rentnerin auf Vorerkrankungen und welche auf den Behandlungsfehler zurückzuführen waren. Das zu klären, hätte weiterer Gutachten und weiteren Rechtsstreit bedeutet. So einigten sich beide Seiten auf eine Summe von 80 000 Euro, nachdem die Anwälte ihre Auftraggeber, auch die Haftpflichtversicherung der Klinik, telefonisch befragt hatten. Dann wurde der Vergleich im Gericht angenommen – und ist damit rechtskräftig, wie Richter Weidlich erläuterte.


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