
Nach Aufforderung händigte der Beifahrer dem Beamten den Gegenstand, der dem äußeren Anschein nach einer Taschenlampe glich, aus.
Bei näherer Betrachtung stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Gerät um ein als Taschenlampe getarntes, verbotenes Elektroimpulsgerät handelte.
Das Gerät wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den 55-jährigen Mann eingeleitet. Die Kripo ermittelt.







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