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Rund die Hälfte aller Nachbarstreitigkeiten von Schlichtern gelöst

Von 267 Anträgen auf Schlichtung von Streitigkeiten in der Nachbarschaft wurden im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 130 mit einem Vergleich beendet. Insgesamt waren es 2017 für den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Mecklenburg-Vorpommern 292 Anträge auf Schlichtung. Das bedeutet eine Steigerung um zwölf Prozent im Vergleich zum Jahr 2016. Erkennbar ist, dass die Parteien, die zu einer Streitschlichtung bereit sind, sich in den allermeisten Fällen dann auch einigen.

Es gibt aber Streitigkeiten, die trotzdem vor Gericht landen, wenn nachgewiesen wird, dass der Schlichtungsversuch gescheitert ist. Ein Schiedsverfahren ist zum Beispiel bei manchen Beleidigungen vorzuschalten, bevor Klage erhoben werden kann. Auch bei Streitigkeiten unter Nachbarn, beispielsweise wegen Lärms, Rauchs und überhängenden Ästen sind zunächst die Schiedsleute einzuschalten“, so MV-Justizministerin Kathy Hoffmeister.

„Ich danke den 237 ehrenamtlichen Schiedsleuten in den Gemeinden für ihr wichtiges Engagement. Im Juni habe ich einen Tag lang Verbandsmitglieder begleitet. Ich erfuhr viel über Menschen, die sich von vornherein einer Schlichtung versperren und über Möglichkeiten, wie selbst ausweglos erscheinende Situationen doch noch mit einem Termin zur Streitschlichtung befriedet werden konnten. Das engagierte Wirken des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen beweist, dass man ein nachbarschaftliches Zusammenleben nicht per Gesetz verordnen kann. Die Kommunikation untereinander ist noch immer entscheidend bei der Lösung von Konflikten“, sagte Ministerin Hoffmeister.

Im Aktionsjahr „Ein Tag mit…“ lernt Ministerin Hoffmeister ihren Geschäftsbereich kennen. Sie begleitete bereits Justizwachtmeister, Betreuungsrichter, Bewährungshelfer, eine Gerichtsvollzieherin sowie einen Kirchenseelsorger.

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