Scharfe Kritik an neuer Bäderverkaufsverordnung

13. April 2019

Nachdem Wirtschaftsminister Harry Glawe am Donnerstag das Inkrafttreten einer neuen Bäderverkaufsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern für den kommenden Montag, 15. April, angekündigt hat, kritisiert die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums scharf.

„Für uns ist vollkommen unverständlich, dass nach der vielfältigen und sachlichbegründeten Kritik die neue Bäderverkaufsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern ohne Beteiligung der Wirtschaft in Kraft gesetzt werden soll“, so Hauptgeschäftsführer Torsten Haasch. „In mehreren Stellungnahmen haben wir nicht nur unser Unverständnis für das Verhandlungsergebnis mit ver.di geäußert, sondern auch konkretes Zahlenmaterial vorgelegt, anhand dessen eine Neubewertung bestimmter Orte zum Verbleib in der Bäderverkaufsverordnung hätte erfolgen müssen.“

Die IHK bezweifelt daher, dass der jetzt vorliegende Verordnungstext die einzig mögliche Alternative aus der Verhandlung mit der Gewerkschaft ver.di sein soll. „Wir haben deutlich gemacht, wo Fehler oder Lücken in den Berechnungsgrundlagen vorliegen“, so Haasch. Beispielsweise erfüllen die Orte Wolgast und Usedom Stadt Versorgungsaufgaben nicht nur für die Urlauber dieser Orte, sondern für eine Vielzahl von im Umkreis liegenden kleinen Gemeinden mit touristischer Infrastruktur, die jedoch nicht über eigene Versorgungseinrichtungen verfügen. „Die Chance für wirkliche Nachbesserungen des Verordnungsvorschlages wurde nicht wahrgenommen.“ Im nächsten Jahr müssen nun erstmals Ostern die Geschäfte geschlossen bleiben.


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