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„Schwangerschaftsberatungsstellen sind kein Ort für Protest“

Im Bundesrat wird heute der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beraten. Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat für die Einrichtung einer Art Schutzzone vor den jeweiligen Beratungsstellen stimmen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagt vor der Sitzung: „Wenn Frauen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sie das ungehindert und anonym tun können. Es kann nicht sein, dass  sie Angst haben müssen, davor von anderen bedrängt und belästigt zu werden. Das muss der Staat mit aller Kraft unterbinden.“

Daher befürworte sie, dass der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen bundesweit vorgegeben sein soll und um diese Beratungsstellen herum eine 100-Meter-Verbotszone für Belästigung der schwangeren Frauen eingerichtet werden soll.

Dieses Belästigungsverbot soll auch für das beratende Personal in den jeweiligen Stellen gelten. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen müsse, habe dafür ganz individuelle Gründe. „Bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Familienplanung oder auch Sexualaufklärung gelten natürlich auch die Persönlichkeitsrechte. Die betroffenen Frauen sind in einer höchst emotionalen Lage. Niemand hat das Recht, Frauen an derartigen Beratungen zu hindern. Daher begrüße ich es, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder drohen. Wir müssen die Frauen in allen regelkonformen Lebenslagen schützen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit sogenannten Gehsteig-Belästigungen. Es soll sichergestellt sein, dass das gesetzliche Schutzkonzept umgesetzt wird, das Schwangere als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin respektiert und ihre Rechte wahrt.

4 Gedanken zu „„Schwangerschaftsberatungsstellen sind kein Ort für Protest““

  1. Frau Beer hat beim Verfassen ihres Kommentars das Wort „Beratungsstelle“ nicht verstanden. Dort wird beraten nicht abgebrochen!

  2. Hallo Veronika,

    die hat es durchaus.
    Schwangerschaftsabbrüche sind ausschließlich bis 12 Wochen nach der Empfängnis, also SSW 14, möglich.
    Ausnahmen gibt es lediglich in besonderen Fällen.

    Schwangerschaftskonflikberatungsstellen sind aber viel mehr als Sie hier suggerieren.
    Viele Frauen kommen aus den Gesprächen gestärkt und mit dem Willen das Kind zu bekommen.
    Andere möchten das Kind zwar zur Welt bringen, es aber, und dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen, welche alle für sich genommen absolut nachvollziehbar sind, nicht behalten.

    Diese Orte dienen der Aufklärung, dem Aufzeigen von Möglichkeiten und Chancen.
    Eine davon ist sicher auch der Abbruch einer Schwangerschaft.

    Das Heben des moralischen Zeigefingers wird niemanden auch nur einen Schritt weiter bringen.
    Die Situation anderer Menschen vollends zu überblicken ist nicht möglich.
    Es wäre sehr schön, wenn wir aufhören würden zu verurteilen und stigmatisieren.
    Keine dieser Frauen ist irgendjemanden Rechenschaft schuldig. Es ist ihr Körper, ihr Leben und ihre Entscheidung.

  3. Hallo Veronika, ein ungeborenes Kind kann in Deutschland bereits Erbe sein! DAS ist ein machtvolles Statement zu seinen Gunsten! (Voraussetzung ist natürlich, dass es später lebend zur Welt kommt.) Aber das muss man sich mal vor Augen halten. Noch keiner kann es sehen, aber dieses Recht strahlt ihm schon aus dem zu erwartenden Leben entgegen.
    Ansonsten ist für mich wichtig, dass Frauen souverän über ihren Körper und ihr Leben bestimmen können. Jede Art von Folgen, auch psychische Spätfolgen, tragen die Frauen selbst. Der Fötus ist so winzig, dass er zum Zeitpunkt des Abbruchs weder Schmerzen noch ein Bewusstsein hat. Der Respekt vor der Würde und der Verantwortung der Frau sollte in dieser Sache ganz oben stehen.

Die Kommentare sind geschlossen.

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