Manchmal klappt’s ja: Ein Fahrer hat einen Schwerlasttransport über etwa 240 Kilometer durch Mecklenburg und Vorpommern gesteuert, anscheinend, ohne sich um eine vorgeschriebene Genehmigung zu kümmern. Da Schwerlastkräne mit ausgefahrenem Auslieger aber nicht gerade unauffällig sind, ist das Ganze in Grapzow bei Altentreptow dann doch aufgefallen. Endeffekt: Die Firma muss ihre Einnahmen, die sie mit Wartungsarbeiten an einem Windpark verdient hätte, nun an die Polizei weiterreichen. Das nennt man „Gewinnabschöpfung“. Solchen Verkehrssündern soll kein Vorteil dadurch entstehen, dass sie Vorschriften mal einfach umgehen. Das wäre so, als ob die Metallgusswerker ihre großen Schiffspropeller nachts mal schnell nach Hamburg zum Hafen bugsieren – ist ja nicht viel los auf der A24 – ohne sich langfristig um die nötigen polizeilichen oder behördlichen Genehmigungen und die Sicherheits-Begleitung zu kümmern.
Zum Verhängnis wurde dem 44-jährigen Fahrer der Kranfirma aus Brandenburg die Ortskenntnis der Autobahnpolizei. Die Beamten kennen normalerweise die Schwerlastkräne, die in ihrem Gebiet tätig sind, denn sie müssen sie vorher begleiten, damit unterwegs alles möglichst gefahren- und unfallfrei läuft.
In diesem Fall wunderten sich die Polizisten, als bei Grapzow plötzlich ein solcher 100-Tonnen-Kran arbeitete. Die Prüfung ergab: Der Fahrer war aus Schleswig-Holstein gekommen und am 1. November abends über die A20, auch über die bekannte holprige Hilfsbrücke bei Tribsees, bis nach Altentreptow und dann nach Grapzow gefahren. Die Tribseer Brücke, die am weltweit bekannten Sumpfloch der A20 steht, darf nur mit geringer Geschwindigkeit und ebenfalls geringer Last befahren werden.
Der Fahrer hätte die Brücke aber gar nicht nutzen dürfen, denn die ist für solche Lasten nicht ausgelegt. Nun muss die Firma einen Betrag zwischen 10 000 und 20 000 Euro als Bußgeld bezahlen. Zugleich wird gegen den Fahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fälschung ermittelt. Sein Fahrtenschreiber war zusätzlich noch manipuliert, dort stand ein Name eines anderen Fahrers. Nachdem die Polizisten den Riesenkran am 4. November bemerkt hatten, musste dieser noch bis zum 9. November in Grapzow bleiben. Dann erst lag die nachträglich beantragte Genehmigung vor. Bleibt zu hoffen, dass es keine Schäden an der Tribseer Brücke gibt, was noch überprüft wird, und nicht alle Schwerlastkranfahrer die Vorschriften so lax nehmen.









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