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Schwierige Geschäfte: Frau von Ex-Verkehrsminister Krause jetzt zu 21 000 Euro-Zahlung verurteilt

Das mit dem RTL-Dschungelcamp hat doch nicht geklappt – und nun weiß man auch ein bisschen, warum Günther Krause da überhaupt im Gespräch war. Das Landgericht Neubrandenburg hat die Frau des ehemaligen CDU-Bundesministers jetzt zu einer Zahlung von 21 000 Euro an ein Inkassobüro verurteilt. „Es ist ein sogenanntes Versäumnisurteil, da die Beklagte zur Verhandlung nicht erschienen ist“, sagte Richterin Juliane Söhnchen gestern. Nur der Anwalt des Klägers – ein Inkassobüro – hatte sich auf den Weg nach Neubrandenburg gemacht.
Die Forderung hängt mit einem geschäftlichen Kontokorrentkredit Krauses zusammen, der wohl von dessen Firma im Land Brandenburg aufgenommen, aber nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde, erläuterte ein Fachmann gegenüber „Wir sind Müritzer“. Somit müssten nun die Bürgschaftsträger – Krause und seine Frau – als „Gesamtschuldner“ die Verantwortung übernehmen und die Forderungen des Inkassobüros begleichen.

In dem Zusammenhang soll der Ex-Minister schon 2018 in Potsdam zu einer ähnlich hohen Zahlung verurteilt worden sein.

Krause hatte als Chefunterhändler der DDR nach der Wende 1989 den Einigungsvertrag mit der Bundesregierung ausgehandelt und 1990 auch unterschrieben.

Für Aufsehen sorgten Krauses vor einem knappen Jahr, weil sie in Knüppeldamnm-Ausbau ein großes und komfortabel ausgebauten Bauernhaus bewohnt hatten, aber den Eigentümern den Kaufpreis nicht bezahlten (WsM berichtete). Auch in diesem Fall half letztlich nur ein Zivilprozess, wobei das Neubrandenburger Gericht den Krauses eine Frist setzte.

Schließlich zogen die illegalen Bewohner am 30. April 2018 doch gerade nocb freiwillig aus – die Schlüssel überbrachte damals Krauses Anwalt, Peter Michael Diestel. Aber bis heute streiten sich die Ausgezogenen und der Anwalt der Hauseigentümer über ausstehende Entschädigungszahlungen, unter anderem wegen der entgangenen Miete für ein Jahr Wohnen in Knüppeldamm-Ausbau.

Aber der deutsche Rechtsstaat wäre ja nicht der Rechtsstaat, wenn nicht auch in diesem Fall noch Rechtsmittel möglich wären. So kann die Ehefrau Krauses innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils noch rechtlich dagegen vorgehen.

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