
Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr haben 20 Tourismusorte und eine Tourismusregion die Auszeichnung erlangt. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten. „Die Anerkennung berechtigt die Kommunen, eine Kurabgabe einzuführen. Damit stehen mehr Mittel zur Verfügung, um touristisch relevante Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote anzubieten. Entscheidend ist, dass in Infrastruktur, Mobilität und Qualität investiert wird“, sagte Meyer.
„Jeder der neuen Tourismusorte zeichnet sich durch eine individuelle Stärke und Qualität aus. Dass sich sowohl Orte an der Küste als auch Binnenlandgemeinden aktiv bewerben, zeigt die große Vielfalt im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.
Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
Inmitten der Mecklenburgischen Seeplatte gelegen, ist vor allem das AGRONEUM mit Freilichtmuseum und Hofladen sowie Veranstaltungsort ein beliebter Ausflugspunkt. In der Region gibt es neben der beeindruckenden Natur ein solides Wander- und Radwegenetz sowie vielfältige Beherbergungseinrichtungen (Hotel, Ferienhäuser/-wohnungen, zwei Campingplätze).
Weitere Tourismusorte im Land sind die Gemeinden Kargow, Ivenack, Stavenhagen, Anklam, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Kröpelin, Bastorf, Kalkhorst, Steffenshagen, Rostock, Bad Kleinen und Schwaan. Zudem wurde im Sommer dieses Jahres der Gemeindezusammenschluss „Mönchgut-Granitz“ als erste Tourismusregion des Landes anerkannt.







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