Staatsanwalt: Fußgänger starb wegen Wettrennens mit 270 PS

18. September 2018

Der Prozess um den Unfalltod eines Fußgängers in Neubrandenburg könnte mit maximal zwei Jahren Haftstrafe für den Angeklagten ausgehen. Darauf haben sich Verteidiger Hubert Schilling, die Eltern des Opfers als Nebenkläger und der Staatsanwalt gestern am Landgericht Neubrandenburg verständigt. Alle drei Seiten befürworten eine Verurteilung, die dann gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das ist bei „Heranwachsenden“ im Alter von 18 bis 21 Jahren nur bis zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich.

Doch noch ist „die Kuh nicht vom Eis“, wie man landläufig sagt. Die Strafkammer hat gestern die „Verabredung“ auch schon mit allen Seiten beraten, aber einem „Deal“ noch nicht zugestimmt. Das soll am 5. Oktober weiter erörtert und dann verhandelt werden.

Am Montag schilderte Staatsanwalt Toralf Günther aber eindrucksvoll, wie sich das Geschehen am 29. August 2017 abgespielt haben könnte. So soll es erst ein Treffen an einer Tankstelle im Norden Neubrandenburgs gegeben haben, wo sich gern Technik- und Autotuning-Fans begegnen.

Schließlich sei es spontan zu einem illegalen Rennen gekommen: Der damals 20-jährige Neubrandenburger mit Beifahrer in seinem 270 PS starken VW Passat gegen einen Golf mit einem 272-PS-Motor.

Beide Fahrer seien mit hoher Geschwindigkeit die fast gerade Landesstraße vom Reitbahnviertel Richtung Stadtzentrum entlang gebraust. Dabei seien sie so gefahren, dass sie die Ampel bei „Grün“ so abpassen, dass sie möglichst schnell vorbeirasen.

Fußgänger hörte Musik

Der jetzt 21-jährige Angeklagte sei vorausgefahren. Weil er auf das hinter ihm fahrende Auto achtete, habe den Fußgänger zu spät bemerkt, meinte der Ankläger. Dabei soll der 33 Jahre alte Fußgänger die vierspurige Straße aber auch an einer gefährlichen Stelle überquert haben, wobei er unter Einfluss von Cannabis stand und Kopfhörer trug, Musik hörte und das Hupen überhörte.

Der Geschädigte flog auf die Motorhaube des Wagens und dann so stark mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, dass diese zerbrach. Schließlich wurde der Fußgänger gegen eine Straßenlampe geschleudert. Das Opfer erlitt schwerste Kopf- und Rückenmarkverletzungen und starb am Unfallort – obwohl der Unfallfahrer noch Erste Hilfe geleistet habe. Der 21-Jährige blieb unverletzt.

Für fahrlässige Tötung, so der bisherige Vorwurf, drohen dem Angeklagten höchstens fünf Jahre Haft. Sollte er ein umfassendes Geständnis ablegen und glaubhaft Reue zeigen, wäre eine Bewährungsstrafe möglich, sagen Experten.

Der junge Mann sei bisher nicht straffällig gewesen. Die Bewährungszeit kann bis zu drei Jahren gehen. Zusätzlich wären Auflagen, wie gemeinnützige Artbeit oder Geldstrafen, möglich. Besonders wichtig wäre für den jungen, schlanken Mann allerdings auch, wie lange er auf seinen Führerschein verzichten muss. Den hat er vor einem Jahr abgeben müssen.


3 Antworten zu “Staatsanwalt: Fußgänger starb wegen Wettrennens mit 270 PS”

  1. AA sagt:

    „…Auflagen wie gemeinnützige Arbeit…“ —> am besten da, wo die zumeist unschuldigen Opfer oft zu finden sind: Reha…Pflegeheim…Friedhof

    Illegale Rennen, Fahren unter Alkohol und Drogen sollten viel härter bestraft werden. Die Fahrer nehmen es leichthin in Kauf, dass andere Menschen verletzt oder getötet werden.

  2. Paragrapenreiter sagt:

    Das so einer überhaupt einen Anwalt findet ist svhon svhlimm genug. Kann der Anwalt überhaupt noch morgens in den Spiegel schauen? Katastrophal. Gut, dass man jetzt den Namen weiß, kann man ihn ja meiden.