Staatsanwalt: Polizist hat in Notwehr gehandelt

20. März 2023

Wie bereits berichtet, hat am Freitagabend ein Mann einen Polizisten mit einem Schwert schwer verletzt und ist dann von dem Beamten erschossen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft haben dazu jetzt weitere Einzelheiten zum Ablauf bekannt gegeben. Klar zu sein scheint, dass der Polizist in Notwehr gehandelt hat, die Ermittlungen dauern aber noch an.

Gegen 17 Uhr erhielt das Polizeihauptrevier Anklam eine Mitteilung der Polizei aus Sachsen-Anhalt, wonach sich eine Frau Sorgen um ihren Bekannten machen würde. Er befände sich in einem psychischen Ausnahmezustand und wäre nunmehr nicht mehr telefonisch zu erreichen. Die drei eingesetzten Beamten der Polizeistation Jarmen erhielten den Auftrag, den Sachverhalte zu prüfen und vor Ort zu fahren. Für die Beamten ein Routineeinsatz, wie er häufig vorkommt.

Da niemand die Wohnungstür öffnete, wurde die Wohnungsinhaberin über den Sachverhalt informiert. Sie kam kurze Zeit später vor Ort und öffnete die Tür, so dass der spätere Angreifer augenscheinlich wohlbehalten in der Wohnung angetroffen werden konnte.

Warum der 32 Jahre alte Mann plötzlich zum Schwert griff und einen Polizeibeamten attackierte, ist bislang unklar und Gegenstand der aktuell laufenden Ermittlungen. Klar ist jedoch, dass der Polizeibeamte durch den Mann schwer am Arm verletzte wurde und dieser sich mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe zur Wehr setzte. „Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass der Polizeibeamte in Notwehr gehandelt hat. Es liegen keine Verdachtsmomente gegen den Beamten vor.“, so Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg von der Staatsanwaltschaft Stralsund.

Die beiden schwerverletzten Personen wurden sofort medizinisch erstversorgt. Der Polizeibeamte wurde in eine nahliegende Klinik gebracht und noch am Abend notoperiert. Der schwerverletzte Angreifer wurde noch vor Ort reanimiert. Er erlag jedoch seiner Verletzung.

Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg hat zwischenzeitlich die Ermittlungen übernommen.


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