
Am 12. Januar soll der Angeklagte dem Mädchen unter anderem massive stumpfe Gewalteinwirkungen gegen den Kopf beigebracht haben, die unter anderem zu Blutungen im Gehirn führten. Nachdem sich daraufhin der Gesundheitszustand des Mädchens deutlich verschlechtert habe sowie Verhaltensauffälligkeiten und Orientierungslosigkeit eingetreten seien, soll es der Angeklagte bewusst unterlassen haben, rechtzeitig den Rettungsdienst zu informieren, um die Entdeckung seiner vorangegangenen Gewalttätigkeiten durch eine mögliche Aussage des Kindes vor den Behörden zu verhindern. Die kleine Leonie verstarb.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes hat für die zunächst 13 anberaumten Hauptverhandlungstermine die Vernehmung von ca. 40 Zeugen und mehreren Sachverständigen vorgesehen.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 21. Januar Untersuchungshaft.







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