
Die Attacke hatte sich laut Staatsanwaltschaft ereignet, als ihr dieser Mitbewohner gerade den Rücken zugedreht hatte. Dieser hatte ihr eigentlich helfen wollen, ihren Frust abzubauen, indem sie auf einen Ball einschlagen sollte. Der Geschädigte erlitt eine Lungenverletzung, die sofort notoperiert werden musste.
In dem Gerichtsverfahren geht es unter anderem darum, ob die junge Frau überhaupt schuldfähig ist. Nach dem Vorfall war die 38-Jährige auf Anordnung eines Richters zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. In dem Verfahren soll nun auch geklärt werden, ob die 38-Jährige überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann oder ob sie dauerhaft für andere eine Gefahr darstellt und in einem psychiatrischen Haftkrankenhaus untergebracht werden muss.
In dem Prozess sind vier Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil wird Ende Februar erwartet.







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