Urplötzlicher Messerangriff in Heim: Frau vor Gericht

2. Februar 2022

Mit einem ungewöhnlichen Fall von Gewalt muss sich das Landgericht Neubrandenburg von heute an befassen. Angeklagt ist eine 38 Jahre alte Frau, die wegen einer geistigen Behinderung in einer Behinderteneinrichtung in Demmin untergebracht war. Ihr wird gefährliche Körperverletzung und sogar versuchter Totschlag vorgeworfen. Die Beschuldigte soll nach einem Urlaub im Juli 2021 in das Heim zurückgekehrt sein. Wegen eines Streits mit ihrer Mutter sei sie sehr erregt zurückgekommen. Danach habe sie einen Mitbewohner in der Einrichtung urplötzlich mit einem Messer mit langer Klinge attackiert und lebensgefährlich verletzt.

Die Attacke hatte sich laut Staatsanwaltschaft ereignet, als ihr dieser Mitbewohner gerade den Rücken zugedreht hatte. Dieser hatte ihr eigentlich helfen wollen, ihren Frust abzubauen, indem sie auf einen Ball einschlagen sollte. Der Geschädigte erlitt eine Lungenverletzung, die sofort notoperiert werden musste.

In dem Gerichtsverfahren geht es unter anderem darum, ob die junge Frau überhaupt schuldfähig ist. Nach dem Vorfall war die 38-Jährige auf Anordnung eines Richters zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. In dem Verfahren soll nun auch geklärt werden, ob die 38-Jährige überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann oder ob sie dauerhaft für andere eine Gefahr darstellt und in einem psychiatrischen Haftkrankenhaus untergebracht werden muss.

In dem Prozess sind vier Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil wird Ende Februar erwartet.


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