Verbraucherzentrale: Glühwein – Zutaten sind oft unklar

8. Dezember 2021

Glühwein ist in der Adventszeit sehr beliebt. Doch wer im Supermarkt zu dem süßen Getränk greift, erfährt nur selten, was er genau trinkt. „Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Lebensmitteln muss Glühwein weder eine Zutatenliste noch eine Nährwerttabelle tragen“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg- Vorpommern. Einige Hersteller zeigen sich jedoch verbraucherfreundlich und machen die Angaben freiwillig.

Woraus besteht Glühwein?

Die Zusammensetzung von Glühwein ist in der EU- Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse rechtlich geregelt. Demnach ist Glühwein ein weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rot- oder Weißwein gewonnen wird und hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird. Der Alkoholgehalt muss zwischen sieben und 14,5 Volumenprozent liegen. Der Zusatz von Zucker oder anderen süßenden Zutaten sowie bestimmten Farb- und Aromastoffen ist erlaubt.

Warum muss Glühwein keine Zutatenliste haben?

Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent haben, müssen laut EU- Lebensmittelinformationsverordnung kein Zutatenverzeichnis tragen. „Auch eine Nährwerttabelle, aus der man den Zuckergehalt ablesen, könnte, ist für diese Getränke nicht vorgeschrieben“, so Antje Degner.

Fazit

Wenn Sie genau wissen möchten, was im Glühwein steckt, können Sie ihn auch selbst machen. So behalten Sie die Kontrolle über die Zutaten. Sie entscheiden dann über die Qualität des Grundweins, die Gewürze und den Zuckergehalt. Wichtig ist, dass der Wein nicht über 70 Grad Celsius erhitzt wird. Sonst verdunstet der Alkohol und der Geschmack leidet.

Foto: Vinzenz LorenzM/ Pixabay


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