Verbraucherzentrale zu Rehasport im Fitnessstudio

30. April 2023

Immer wieder wenden sich Menschen an die Verbraucherzentrale, weil ihre Verordnung für Rehasport oder Funktionstraining in einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio endete. Viele der Betroffenen sind tatsächlich meist gar nicht in der Lage, die Angebote eines Fitnessstudios regelmäßig zu nutzen oder können den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen. Der Leistungsträger – Rentenversicherung oder Krankenkasse – übernimmt jedoch nicht die Kosten einer Mitgliedschaft, sondern nur die Kosten der von der jeweiligen Verordnung erfassten Leistungen inkl. der Beiträge für den Unfallversicherungsschutz.

Wichtig zu wissen: Ein Widerrufsrecht existiert bei einem stationär geschlossenen Vertrag nicht. Eine Kündigung beendet den Vertrag lediglich zum Laufzeitende, sodass die monatliche Zahlungsverpflichtung bestehen bleibt.
 
Die Verbraucherzentrale rät: Lassen Sie sich von Mitarbeitern eines Sportstudios nicht unter Druck setzen. Ehe Sie Ihre Unterschrift leisten, bitten Sie sich Bedenkzeit aus. Lassen Sie sich vom Leistungsträger seriöse Anbieter nennen, die die Leistung gegenüber dem Leistungsträger direkt abrechnen können.


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