Vergabe-Mindestlohn steigt in MV auf 10,35 Euro

16. September 2020

Der Vergabe-Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern steigt am 1. Oktober von bisher 10,07 Euro auf 10,35 Euro. Das beschloss die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung in Schwerin. Öffentliche Aufträge von Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen demnach ab dem 1. Oktober nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten dafür mindestens 10,35 Euro pro Stunde zahlen.

„Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Deshalb haben wir zu Beginn der Wahlperiode einen Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge als Untergrenze eingeführt. Wir wollen damit auch insgesamt ein Signal für höhere Löhne setzen. Mecklenburg-Vorpommern wird im Wettbewerb um gute Fachkräfte nur mithalten können, wenn auch die Löhne bei uns konkurrenzfähig sind.“

„Mit der Anhebung des Mindestlohnes setzen wir die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes um. Es geht weiter darum, faire und funktionierende Bedingungen zu ermöglichen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe. „Es besteht noch Nachholbedarf beim Aufbau unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Grundlagen für weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Deshalb setzen wir – auch in Zeiten der Corona-Krise – auf die Stärkung von Industrie, Handel, Handwerk, Tourismus und Gesundheitswirtschaft. Wir wollen, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit sind. Hierzu trägt auch die Vergabe öffentlicher Aufträge bei, denn Aufträge sichern Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft“.

Der Vergabe-Mindestlohn wurde Anfang 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zunächst mit einer Höhe von 9,54 Euro eingeführt. Er wird jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die Erhöhung zum 1. Oktober ist die dritte seit Einführung des Vergabe-Mindestlohns.


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