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Vor Fahrradanhänger-Kauf gut informieren

Der Markt für Fahrradanhänger ist groß, und gerade beim Transport von Kindern spielt Sicherheit eine große Rolle. Der ADAC rät Verbrauchern, sich vor dem Kauf rundum zu informieren, welcher Fahrradanhänger für die jeweiligen Bedürfnisse geeignet ist und worauf man achten sollte.

Grundsätzlich sollte man sich vor dem Kauf überlegen wo und wie der Anhänger eingesetzt werden soll. Wer hauptsächlich auf nicht asphaltierten Wegen fährt, verwendet besser einen Anhänger mit Federungselementen. Dafür ist es auch sinnvoll, das Fahrrad mit großen Bremsscheiben (200 mm) auszurüsten. Die Bremsen müssen im Anhängerbetrieb mehr leisten. Insbesondere auf Streckenabschnitten mit Steigungen eignet sich ein Pedelec mit elektrischer Unterstützung. Mit einem E-Bike hingegen, das schneller als 25 km/h fährt und somit ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf kein Kind im Hänger befördert werden.

Wer Kinder transportiert, benötigt ein geeignetes Rückhaltesystem und sollte nicht ohne Front-Abdeckung fahren. Sie verhindert Verletzungen durch aufgewirbelten Schmutz und Staub. Kinder sollten im Fahrradanhänger einen Helm tragen, damit sie bei einem Unfall besser geschützt sind. Befördert werden dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr. Der Radfahrer muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Fahne in Signalfarbe an einer Stange sorgt für bessere Sichtbarkeit.

Auch das eigene Fahrrad muss generell für einen Anhänger geeignet sein. Für voll gefederte Fahrräder (Fullys), Rennräder sowie Räder mit Naben- und Riemenschaltungen besteht oftmals keine Freigabe zum Ziehen eines Anhängers. Auch Fahrräder mit einem Rahmen aus Carbon sind für die Nutzung ausgeschlossen.

Der ADAC fordert die Hersteller von Fahrradanhängern auf, Sicherheitsstandards zu verbessern. Gurte und Überrollbügel sollten bei einem Kinderanhänger zur Grundausstattung gehören, genauso wie ein Sicherungsseil an der Kupplung. Außerdem sollten am Anhänger folgende Aufschriften angebracht sein:

– Einhaltung der Sicherheitsprüfkriterien aus der DIN EN 15918
– maximale Abmessungen der zu befördernden Personen
– zulässige Gesamtmasse und Nutzlast
– Modellnummer und/oder Modellbezeichnung des Anhängers

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