VW-Dieselaffäre: Röbeler „siegt“ erstmal am Landgericht

15. November 2018

Zwei Autobesitzer aus Neustrelitz und Röbel haben sich mit dem VW Konzern angelegt – und vorerst gewonnen. Im Zivilprozess am Landgericht Neubrandenburg gab Richter Christian Weidlich gestern den Klagen der beiden Männer mit manipulierten Dieselautos statt. So kann der Besitzer eines älteren VW Passat Diesel aus Röbel jetzt hoffen, dass er bis zu 8000 Euro Schadensersatz bekommt.
So hoch legte Weidlich den Streitwert für den Wagen mit einer Laufleistung von 122 000 Kilometern fest, den der Röbeler bei einem Autohaus in Malchow erworben hatte.

 Verklagt hatte der Mann aber den VW-Konzern. Ob das Ganze klappt, ist aber noch nicht sicher. In solchen Fällen haben die Anwälte des Weltkonzerns bisher fast immer Rechtsmittel eingelegt, so dass der Fall beim nächsthöheren Gericht landete.

Kenner der Problematik wissen, dass VW dann auf die Kläger zugeht, sich mit ihnen am liebsten außergerichtlich einigt, ohne die Details öffentlich werden zu lassen. Danach werden die Klagen oder das Rechtsmittel beim Oberlandesgericht zurückgezogen. „Wichtig für den Autohersteller ist, dass es keine präjudizierenden Gerichtsurteile gibt, auf die sich andere berufen können“, erläuterte ein Kenner der Diesel-Szene.

So kann der Autobesitzer aus Neustrelitz nun hoffen, dass er seinen Audi Avant, der den bekannten und problembehafteten VW-Dieselmotor hat, zurückgeben kann. Der Wagen hat erst knapp 8600 Kilometer auf dem Tachometer und kostete etwa 35 000 Euro. In dem Fall würde er auch das Geld zurückbekommen, sagte Weidlich. Auch hier steht allerdings dagegen, dass die Anwälte des Autoherstellers wieder Rechtsmittel einlegen könnten.

In Neubrandenburg haben bisher etwa 40 Autobesitzer geklagt, die ihre Wagen bei Händlern oder Anbietern im Gerichtsbezirk – an der Seenplatte oder im Süden Vorpommern-Greifswalds – gekauft hatten. Mehrere Hundert Klagen sind es zwischen Elbe und Oder, mehrere Tausend in Deutschland.

Wer auch Probleme nach einer Software-Erneuerung hatte oder bei wem noch das Abgasrückführungsventil nach dem „Update“ nicht mehr funktionierte, der muss sich aber mit einer Klage beeilen: Ende 2018 wird die Verjährungsfrist für manipulierte Dieselautos von VW greifen, erläuterte ein Insider.


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