Waren: Freispruch in einem Vergewaltigungs-Prozess

2. November 2023

Mit ungewöhnlichen Sex-Praktiken und zum Teil sehr unappetitlichen Vorwürfen hat sich das Amtsgericht Waren gestern beschäftigen müssen. Eine 27-jährige Frau aus Neustrelitz hatte ihren Ex-Freund wegen des Verdachts eines schweren Falles von Vergewaltigung vor Gericht gebracht. Allerdings endete der Prozess mit einer Überraschung: Richter Roland Träger sprach den 28-jährigen Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. „In dubio pro reo“ lautete der Begründungssatz: „Hier steht Aussage gegen Aussage“, sagte Träger am Ende, deshalb habe man „Im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden.  

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, dass er Anfang September 2021 die damalige Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Alt-Strelitz völlig unerwartet vergewaltigt haben soll. Das Ganze soll sich abgespielt haben, nachdem das Paar eine Flasche Wein getrunken hatte. Man war sogar bereits zu einem Liebesspiel übergegangen, wie es von beiden Seiten vor Zuschauern im Gerichtssaal hieß. 

Der Angeklagte soll sich schon vorher öfter aufgeregt haben, wenn sich seine Freundin einmal selbst verletzt hatte, meist wegen psychischer Probleme. Das soll auch diesmal der springende Punkt beim Streit gewesen sein. Ihr Mandant habe die neuen Verletzungen aber erst bemerkt, als man sich schon ganz dicht einander genähert hatte, sagte dessen Rechtsvertreterin. Der Angeklagte habe dann urplötzlich den Geschlechtsverkehr an der jungen Frau anal vollzogen, was diese aber nicht wollte. Damit habe er sie für die Selbstverletzungen bestrafen wollen, sagte auch eine Freundin der Frau aus. Diese Zeugin drückte das Ganze noch anders aus: Sie sprach davon, dass der Angeklagte „den Hintereingang benutzt hat.“

Doch der Angeklagte wies das komplett zurück. Es habe in dieser Beziehung viele Sachen gegeben, auf die man nicht stolz sei, sagte er. Doch soweit sei es nie gekommen. Damit stand Aussage gegen Aussage. Zu berücksichtigen war auch, dass die Ex-Freundin der mit ihr befreundeten ehemaligen Nachbarin, die jetzt in Neubrandenburg lebt, das Ganze erst im Januar 2022 erzählt haben soll. Zu einer Strafanzeige soll es sogar erst im Mai 2022 gekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft sah die Anklage im Plädoyer als bewiesen an und verlangte, dass der 28-Jährige wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall zu zwei Jahre und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden sollte. Die Geschädigte habe noch länger Schmerzen gehabt und leide psychisch noch heute an den Folgen des Missbrauchs. 

Das wies die Verteidigung allerdings zurück. Die Anwältin sagte, dass ihr bisher nicht vorbestrafter Mandant die Ex-Partnerin damals weggeschubst und nicht mehr angefasst haben soll. Ob die Version der Ex-Partnerin vielleicht nur eingebildet sei, das müsste vielleicht ein Aussagepsychologe herausfinden. Die Anwältin forderte am Ende einen Freispruch – und den bekamen sie und ihr Mandant dann auch.   


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