Weitere Kostenerhöhungen für Pächter und Eigentümer in Waren

13. November 2022

Auf Grundstückspächter, aber auch -eigentümer in Waren kommen in Kürze höhere Kosten zu. Das betrifft zunächst vor allem Pächter von Garagen, Bootsschuppen und Bootsliegeplätzen. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen müssen auf die Pachtsummen bei bestimmten Vertragsarten ab 1. Januar 2023 nämlich 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben werden. Außerdem sollen die Warener Stadtvertreter in Kürze über die Pacht von Uferstreifen sowie Vor- und Hintergärten entscheiden – wohl mit dem Ergebnis, dass die Pächter auch hier tiefer in die Tasche greifen müssen. Und auch die Straßenreinigungsgebühren sollen in Waren steigen.

Was die Umsatzsteuerpflicht angeht, hat die Stadt Waren im vergangenen Jahr alle Verträge und Satzungen der Stadt überprüft. Hierunter fallen unter anderem Garagen und Bootsliegeplätze. Die Stadt verwaltet Flächen mit derzeit knapp 1200 Garagen. Bootsliegeplätze verwaltet die Stadt Waren knapp 120.

„Die Vorbereitung auf die Einführung der Umsatzsteuer in diese Verträge begann bei der Stadt Waren bereits vor einigen Jahren, wo sogenannte „Optierungsklauseln“ in die laufenden Verträge aufgenommen wurden. Diese ermöglichen es der Stadt nun, ohne eine Änderungskündigung die Umsatzsteuer mit in die Verträge aufzunehmen. Wo keine Optierungsklausel vereinbart wurde, kann die Änderungskündigung ein alternatives Mittel sein. Aber auch einvernehmliche Vertragsänderungen sind möglich, wenn sich der Vertrag nur unwesentlich ändert“, heißt es auf WsM-Nachfrage aus der Verwaltung.

Weitere Anpassungen der Entgelte werden derzeit in der AG Grundstücksverkehr besprochen. Zur Diskussion steht, dass die Pacht von Uferstreifen – 215 an der Zahl – und von 92 Vor- und Hintergärten, die von der Stadt gepachtet werden, in der Regel zwei Prozent der aktuellen Bodenrichtwertes für Wohnbauflächen betragen soll. Die meisten Pächter in Waren zahlen heute deutlich weniger.

Zur Diskussion stehen darüber hinaus die Straßenreinigungsgebühren in Waren, die offenbar die Kosten nicht decken und deshalb angehoben werden sollen. Und nicht zu vergessen, die Grundsteuer, die gerade neu berechnet wird und von der Experten für Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Steigerung vorhersagen.

Somit müssen Pächter und Eigentümer von Grundstücken in Waren zusätzlich zu den ohnehin gestiegenen Energiekosten und der Grundsteuer in Zukunft deutlich mehr Geld ausgeben als heute.


2 Antworten zu “Weitere Kostenerhöhungen für Pächter und Eigentümer in Waren”

  1. meckerkopp sagt:

    Bei der Grundsteuerreform geht es doch darum, dass Einige wenig zahlen und Andere mehr (Steuergerechtigkeit).
    Jetzt werden die, die Jahrzehnte lang die Steuer bezahlt haben die gefordert wurde, mehr zahlen müssen und nicht nur das (wie aus dem Artikel zu sehen).
    Es war und ist so, das der Steuerzahler für alles blechen muß, was die unfähige Regierung verbockt !
    schönen Sonntag Meckerkopp

  2. M.N. sagt:

    Große Schweinerei.
    65 € Straßenreinigungsgebühren sind doch schon mehr als genug.