Weiterer Prozess im Diesel-Skandal: Müritzerin gegen VW

12. Dezember 2018

Am Landgericht Neubrandenburg hat ein weiterer Zivilprozess gegen ein VW-Autohaus und den Volkswagen-Konzern begonnen.
Eine Autobesitzerin aus einem Dorf bei Röbel fordert von den VW-Vertretern die Rückabwicklung ihres Autokaufvertrages von Ende 2015, weil sie sich wegen ihres Dieselautos getäuscht sieht.

Eine Einigung beider Parteien, wie Richter Günter Götze anregte, scheiterte jedoch gestern am Landgericht.

Die Frau erwarb einen VW-Touran, der erst 500 Kilometer gelaufen war, damals für rund 25 000 Euro, wie es in der Klage hieß. Nach dem nötigen Software-Update 2016 habe der Wagen aber Mängel gehabt, weshalb die Frau, die mit einer Anwältin und einem Mann vor Gericht erschien, Ende 2017 das Neubrandenburger Autohaus und den Konzern verklagte.

Das Auto läuft seitdem und hat inzwischen 61 678 Kilometer „auf dem Tacho.“ Die Mängel seien aber noch da, versicherte die Klägerin am Dienstag. Der Anwalt der VW-Seite gab an, dass es Rückkaufmodelle von Herstellerseite gebe, aber dazu müsse man mehr über den Wagen wissen, wie beispielsweise, ob er einen Unfall hatte, und diesen vielleicht auch nochmal in der Werkstatt untersuchen. Der Richter gab beiden Seiten noch bis Ende Februar Zeit, sich zu einigen.

„Das VW-Verfahren ist unzweifelhaft umweltschädlich, allein weil Unmengen von Akten beschrieben werden“, sagte der Richter. Was damit an Papier und somit an Bäumen verbraucht werde, sei enorm. Sollten sich die Parteien, wie in den meisten Fällen bisher, beim Landgericht noch nicht einigen, ist für den 12. März ein Urteil angekündigt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwischen 300 und 400 Klagen von Dieselautbesitzern gegen den VW-Konzern.

In einigen Fällen sind die Verlierer am Landgericht mit einer Berufung bereits vor das Oberlandesgericht gezogen, das aber noch nichts entschieden hat.


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