Wichtige Hinweise in Sachen Vogelgrippe

30. November 2016

Die vor kurzem in Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochene Vogelgrippe sorgt nach wie vor für große Verunsicherung, vor allem unter Tierhaltern. Deshalb hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erneut wichtige Hinweise veröffentlicht.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten für Gebiete, in denen mit H5N8 infizierte Vögel gefunden wurden, nach wie vor besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Betroffen sind Gebiete am Plauer See, am Tollensesee, am Kummerower See, bei Malchow und Waren. Welche Orte konkret zum Sperrgebiet bzw. zum Beobachtungsgebiet gehören, zeigt die Karte, die im Geodatenportal des Landkreises einzusehen ist und die regelmäßig aktuell geführt wird.

Insgesamt sind davon in unserem Landkreis in den fünf Sperrbezirken 600 Tierhalter mit mehr als 10 000 Tieren betroffen. Und in den Beobachtungsgebieten sind 2025 Tierhalter mit mehr als
202 200 Tieren betroffen.

ib1 InfoBanner - Vogelgrippe Warnsymbol ohne Viren 16zu9 g2634In den Sperr- und Beobachtungsgebieten gilt zusätzlich zu allen Maßnahmen, wie beispielsweise der generellen Aufstallung, dass frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und alle anderen vom Geflügel stammenden Erzeugnisse und Nebenprodukte nicht verkauft oder weitergegeben werden dürfen.

Hunde und Katzen dürfen außerhalb des eigenen Hofes nicht frei umherlaufen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, alles zu tun, dass der Erreger nicht weiter verbreitet wird. Außerdem sollen die Wildvögel nicht zusätzlich gestört und aufgescheucht werden.

Und was ist mit den Jagdhunden?

Jagdhunde sind während des jagdlichen Einsatzes von der Anleinpflicht ausgenommen. Durch ihre spezielle Ausbildung, Prüfung und Bestätigung der Brauchbarkeit stehen die Jagdhunde auch während der Such-, Drück- oder Treibjagden unter Einfluss und Aufsicht des Hundeführers und sie „laufen“ so gesehen nicht „frei umher“.

Allerdings müssen sich die Hundeführer – insbesondere, wenn sie gleichzeitig Geflügelhalter sind – an die gebotene Hygiene- und Seuchenschutzdisziplin halten. Es ist dabei stets auf mögliche Übertragungswege und Hygienemaßnahmen zu achten. Keinesfalls sollte mit dem Schuhwerk aus dem Wald bzw. vom Feld ein Stall betreten werden. Kein Hund, der Kontakt zu Wildvögeln oder anderem infektiösen Material hatte, sollte Kontakt zu Hausgeflügel möglich sein.

Geflügelausstellungen oder Verkaufsveranstaltungen für Geflügel

Solche Veranstaltungen müssen entsprechend der Viehverkehrsverordnung beim kreislichen Veterinäramt angemeldet werden. Wegen der gegenwärtigen Situation, werden die Veranstaltungen zurzeit nicht genehmigt – weder für Geflügel- noch für Taubenausstellungen. Zwar wurden Tauben bisher in keinem Fall positiv auf H5N8 getestet, aber wegen der möglichen Verschleppungsgefahr werden auch Taubenausstellungen in der Mecklenburgischen Seenplatte nicht genehmigt.

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung von der Stallpflicht sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erteilt worden. Zwei entsprechende Anträge hat das Veterinäramt mit Blick auf die besondere Lage abgelehnt. Solange mit H5N8 infizierte, tote Wildvögel gefunden werden, bleiben die Schutzvorkehrungen bestehen. „Wir wollen das Risiko der Einschleppung des Virus in einen Hausgeflügelbestand so weit wie möglich verringern“, sagt dazu der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Dr. Guntram Wagner.

Wird die Einhaltung der Verfügungen wegen der Geflügelpest kontrolliert?

Alle Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes kontrollieren die Aufstallpflicht während der Außendiensttätigkeit. Zusätzlich sind die Ordnungsämter und die Polizei gebeten worden, auch im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit, darauf zu achten, dass das Aufstallgebot eingehalten wird. Auch wird Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen, wenn säumige Geflügelhalter angezeigt werden. Tierhalter, die die Stallpflicht nicht einhalten, müssen mit Sanktionierungen rechnen (Verwarngeld, Bußgeld).

Was ist zu tun, wenn?

Wer Geflügel hält und das noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, sollte das jetzt sofort nachholen. Die Telefonnummern lauten: 0395 57087 3182 0395 57087 4542

Diese Nummern können auch angerufen werden, um den Fund von toten Wildvögeln zu melden. Außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende sind die Funde unter der Telefonnummer 0395 57087 8000 zu melden


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