
Eine 23-Jährige sowie ein 34-Jähriger kontaktierten die vermeintliche Kanzlei telefonisch. Im Rahmen eines der Telefonate wurde eine konkrete Summe für die Zahlungsaufforderung benannt. Die 23-jährige Anruferin sollte 3.000 Euro an die Betrüger zahlen. Doch nicht nur mittels Anschreiben wurden fingierte Anwaltskanzleien als Mittel zum Betrug genutzt.
Bereits am vergangenen Freitag, 10. April, erhielt eine 85-Jährige aus dem Pasewalker Umland einen Anruf von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter. Dieser teilte ihr mit, dass sie 14.000 Euro Schulden habe und nun die Hälfte des Betrages an die Bank überweisen solle. Für weitere Informationen sollte sich die Dame an einen vermeintlichen Rechtsanwalt wenden, dessen Handynummer ihr am Telefon übermittelt wurde. Die Rentnerin kam dieser Aufforderung nach und wandte sich an den angeblichen Rechtsbeistand. Dieser erklärte ihr nun jedoch, dass die Summe ihrer Schulden weit höher ist und sie dementsprechend auch mehr zahlen müsse.
Nach dem Telefonat kontaktierte die 85-Jährige ihre Hausbank, um die Richtigkeit des Sachverhaltes zu prüfen. Ein tatsächlicher Mitarbeiter der Bank konnte ihr dann jedoch mitteilen, dass die vermeintlichen Schulden nicht existieren und sie kein Geld zahlen muss. In weiterer Folge wandte sich die Frau an die Polizei und erstattete Strafanzeige.
Da alle Geschädigten skeptisch waren und die Sachverhalte hinterfragten, kam es zu keinem finanziellen Schaden.
Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachtes des Betruges.
Kriminelle versuchen immer wieder Menschen unter einem Vorwand um ihr Geld zu bringen. Die Polizei rät daher:
- Seien Sie skeptisch! Recherchieren Sie nach Möglichkeit zu den vermeintlichen Kanzleien oder Anwälten. In vielen Fällen sind diese nicht existent.
- Geben Sie keine sensiblen Daten preis!
- Seien Sie misstrauisch, wenn ihnen der geschilderte Sachverhalt suspekt vorkommt.
- Wenden Sie sich unter der Ihnen bekannten Nummer an Ihre Bank, um angebliche Forderungen zu prüfen. Banken sind für entsprechende
Betrugsmaschen sensibilisiert. - Wenden Sie sich an Angehörige oder Vertrauenspersonen bevor Sie Zahlungen leisten.
- Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Polizei.






