Zoll überprüft Einhaltung des Mindestlohns in MV

9. März 2023

Genau 101  Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stralsund haben heute deutschlandweit die Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Dabei wurden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 171 Arbeitgeber gecheckt und vor Ort mehr als 387 Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt. Geprüft wurden schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe, der Einzelhandel und Friseursalons. Die bisherige Bilanz der Maßnahme: Es wurden vor Ort zwei Straf- und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weiterhin gab es in 17 Fällen erste Hinweise auf Verstöße, diese müssen weiter aufgeklärt werden.

An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.


Eine Antwort zu “Zoll überprüft Einhaltung des Mindestlohns in MV”

  1. Kaddie sagt:

    Es wäre schön, wenn auch mal die Landwirtschaftsbetriebe überprüft werden!!!