
Der 72-Jährige aus Neubrandenburg, der seit Ende Oktober vergangenen Jahre sin Untersuchungshaft sitzt, soll seine Enkeltochter, die im Tatzeitraum 11 bis 13 Jahre alt war, in mindestens elf Fällen sexuell missbraucht haben, in drei Fällen soll es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist die Verhandlung zwar zunächst öffentlich, es wird aber davon ausgegangen, dass die Öffentlichkeit im weiteren Verlauf ausgeschlossen wird. Prozessbeginn ist am 7. März.
Im zweiten Fall wirft die Stadtanwaltschaft Neubrandenburg einem 62 Jahre alten Mann aus Stavenhagen vor, minderjährige Jungen unter dem Vorwand, mit ihnen Videospiele spielen zu wollen, in seinen Wohnung. Dabei ist es dann zu verschiedenen sexuellen Handlungen an den 10, 11 und 16 Jahre alten Jungen gekommen – bis hin zum Analverkehr.
Auch hier handelt es sich um einen Jugendschutzsache, Prozessbeginn ist am 9. März. Es sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt.







Neueste Kommentare