
Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate reagiert.
Voraussetzung für eine Auszahlung des zweiten Zuschusses ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter). Der Heizkostenzuschuss wird vollständig vom Bund finanziert.
„Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die dafür sorgen, dass die Wohngeldempfänger diese zusätzliche finanzielle Hilfe zur Entlastung bei den Heizkosten erhalten“, so Minister Pegel und ergänzt:
„Wer den zweiten Heizkostenzuschuss nicht am Dienstag erhält, bekommt ihn zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen. Dies gilt auch für diejenigen Haushalte, über deren Wohngeldanspruch im relevanten Zeitraum September bis Dezember 2022 noch nicht entschieden ist. Auszahlungstermin ist immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats.“







Leider in schwäbisch hall nicht ausbezahlt