Zweiter Prozess um Tod von Frau in Alt Rehse geplatzt – Richter krank – Haftbefehl gegen Angeklagten aufgehoben

4. September 2018

Der zweite Prozess um den Tod einer Frau in Alt Rehse ist geplatzt, der Angeklagte Axel-Ingo. G., der seine Lebensgefährtin nackt gefesselt, misshandelt und in seinem Haus sterben lassen hat, wurde bereits frei gelassen. Das erklärte ein Gerichtssprecher. Der Haftbefehl sei aufgehoben worden, von dem Mann gehe keine Gefahr aus.
Grund: Der neue Prozess musste abgebrochen werden, weil ein Richter für längere Zeit erkrankt ist und ein zweiter Richter Ende des Jahres in Ruhestand gehen muss. Damit könne das Verfahren nicht mehr rechtskonform beendet werden, hieß es vom Landgericht. Ein Neustart sei nötig.

„In dem Fall wurde auch der Haftbefehl aufgehoben“, erklärte ein Justizsprecher. Axel-Ingo G. war seit Sommer 2016 in U-Haft, obwohl es bisher kein rechtskräftiges Urteil gegen den 52-jährigen IT-Fachmann gab. Der Mann war vor Jahren wie viele Andere aus dem Süden Deutschlands nach Alt Rehse gekommen. Er überwarf sich mit den Initiatoren des damaligen Tollense-Lebensparks, die inzwischen alle weg sind, und erwarb die Gaststätte, die er mit seiner ersten Frau auch betrieb. Nach dem Tod seiner Frau entwickelte er sich aber mehr und mehr zum Sonderling.

Im Sommer 2016 dann die aufsehenerregende Entdeckung: In seinem Haus, der früheren Dorfgaststätte Rethra, hatten Polizisten damals eine zum Teil bereits verweste Leiche gefunden. Die Beamten waren wieder einmal wegen einer Ruhestörung gerufen worden. Die Tote war in Decken gewickelt auf eine Sackkarre geschnallt und soll etwa zwei Monate vorher gestorben sein.

Untersuchungen ergaben später, dass es sich um die 32 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz handelte, die durch eine Kuppelshow bei Sat.1 bekannt geworden war. Beide hatten sich über das Internet kennengelernt und waren ein Paar, wie sie zeitweise via Internet auch immer wieder bekanntgaben. Bis es zu dem schrecklichen Vorfall kam.

Der Beschuldigte war 2017 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte lange geschwiegen. Überraschend hatte er sich beim „letzten Wort“  damals doch geäußert. Der Tod seiner Lebensgefährtin sei für ihn „überraschend gekommen“ und er könne sich nicht erklären, „warum ich nicht den Notarzt geholt habe.“ Er habe wohl das Vertrauen in den Staat schon verloren gehabt.

Obwohl er im ersten Prozess Gespräche mit einer Psychiaterin ablehnte, hielt ihm das Gericht am Ende sogar eine „verminderte Schuldfähigkeit“ zu Gute. Trotzdem legte sein Anwalt Revision ein, was Erfolg hatte.

Der Bundesgerichtshof ordnete eine neue Verhandlung an, weil geprüft werden soll, ob der Mann zur Tatzeit überhaupt schuldfähig war. Das sollte im zweiten Verfahren ohne Öffentlichkeit passieren. Die Verhandlung war dem Vernehmen nach auch weit vorangekommen. Nun muss der Prozess noch einmal ganz von vorn beginnen.


3 Antworten zu “Zweiter Prozess um Tod von Frau in Alt Rehse geplatzt – Richter krank – Haftbefehl gegen Angeklagten aufgehoben”

  1. Meckerkopp sagt:

    Hallo, Deutschland deine Gerichte – einfach nur zum Lachen !
    Meckerkopp

  2. Jürgen sagt:

    Das ist ja ein Schlaraffenland für mutmaßliche Täter,wird sich schnell herumsprechen.Wann hat das Justizministerium in Schwerin endlich ausgeschlafen,unhaltbar solche Zustände aber man ist ja schon so einiges gewöhnt in diesem Land,Hauptsache für die Politiker ist an ersterStelle die sogenannten Diäten erhöhen und die eigenen Pfründe sichern.

  3. Suse sagt:

    Lächerlich, peinlich, unmöglich. Armes Deutschland, soviel dazu, dass wir ein Rechtsstaat sind. Ein super Domizil für Verbrecher!!!