Fall Leonie: Nachbar und Kita-Erzieherin sagen aus
In der Wohnung, in der die sechsjährige Leonie im Januar gestorben ist, hat es vorher mehrfach laute Auseinandersetzungen gegeben. „Es klang meist wie zorniges Geschrei vom Angeklagten“, sagte der Nachbar aus dem Haus in Torgelow in Vorpommern gestern am Landgericht Neubrandenburg. Er vermute, dass die Kinder – Leonie hatte noch einen zweijährigen Bruder – eine Aufgabe nicht erledigt oder aufgeräumt hatten. Das Ganze habe aber nicht derart schlimm geklungen, dass man hätte einschreiten müssen, meinte der Bundeswehrangehörige. Er schränkte aber ein, dass er tagsüber meist zum Dienst gewesen sei.
„Leonie war quicklebendig und froher Natur“, sagte der Zeuge. Er habe an den Kindern – anders als die Rettungsmediziner später – nie eine Verletzung bemerkt. „Dann hätte ich Hilfe geholt.“ Den Stiefvater, der sich wegen Mordes durch Unterlassung verantworten muss, habe er als sorgenden Vater erlebt, dagegen sei die Mutter eher introvertiert und zurückgezogen gewesen. Von Rauschgift – bei dem Angeklagten wurde Spuren von Marihuana in den Haaren entdeckt – habe er nichts mitbekommen.
Unterdessen wurde vor Gericht auch bekannt, dass Mutter und Stiefvater Mitte 2018 von Wolgast nach Torgelow gezogen waren und ab 1. September auch Kita-Plätze für Leonie und den Bruder hatten. Dort gingen sie aber nur acht Tage hin, dann nicht mehr. Nach dem 15. September sahen die Kita-Erzieher die Beiden nicht mehr. Erst sollen sie krank gewesen sein, später habe der Stiefvater im November erklärt, dass die Kinder zu ihrem tatsächlichen Vater nach Wolgast mussten.
Das war aber wohl gelogen: Der leibliche Vater hat erklärt, dass sie nicht bei ihm in der Zeit waren. Er ist als Vater der Getöteten auch der Nebenkläger. Und noch eine erstaunliche Verbindung tat eine Bekannte des Angeklagten kund: Der Vater von Leonie und der Angeklagte waren früher sogar Freunde, arbeiteten auf der Insel Usedom zeitweise zusammen in der Gastronomie und wohnten einmal mehrere Monate auch zusammen. Da begann aber später auch die Feindschaft: Der Angeklagte spannte dem Wolgasterdie Frau aus. Das soll aber von der Mutter Leonies ausgegangen sein, berichtete eine Bekannte.
Der Stiefvater wurde überdies schon einmal wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt: Er hatte aus Eifersucht 2017 eine Ex-Freundin in Wolgast geschubst und verletzt. Die Strafe saß er – mangels Geld – im Gefängnis ab. Die Mutter von Leonie, gegen die auch ermittelt wird, soll ab 21. Oktober vor Gericht aussagen.
Wie kann man so ein auf Kinder los lassen. Das ist doch schon schlimm genug das ein kleines Mädchen wegen ihnen Gestorben ist. Und das er noch seine Ex – Freundin Verletzt hat so was geht überhaupt nicht. Den Stiefvater darf man nie wieder auf Kinder oder auf Frauen los lassen. Einfach nur noch weg Sperren für immer.