Entlastung auch für Nutzer von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas
Haushalte, die mit so genannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, sollen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Dies sieht ein Eckpunktepapier der Bundesregierung…
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