Urteil in Drogen-Revisionsprozess gegen Warener erst im Februar erwartet

20. Dezember 2021

Der Revisionsprozess gegen einen Mann aus Waren, der 2018 Teil einer größeren Drogenbande gewesen sein soll (WsM berichtete), verzögert sich. Wie Richterin Daniela Lieschke sagte, ist eine wichtige Zeugin, die als Fahrerin in der Gruppe fungiert haben soll, zum wiederholten Male nicht erschienen. Der Frau aus der Müritzstadt wurde nun ein Ordnungsgeld von 200 Euro angedroht, wenn ihre Begründung nicht plausibel ist. Der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden, Termine wurden gleich bis Februar 2022 vereinbart.
Somit kam das schon längere Zeit andauernde Verfahren wieder nicht ordentlich voran. Der Angeklagte, der damals bei der Bundeswehr beschäftigt war, war im ersten Prozess zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Drogenhandel in größerem Stil verurteilt worden. Eine Freiheitsstrafe wollen er und sein Anwalt Peter-Michael Diestel aber nicht akzeptieren. Sie hatten gegen das erste Urteil am Landgericht Neubrandenburg Revision eingelegt. Nun läuft dieser Revisionsprozess.

Damit hat der Angeklagte die Chance, ein milderes Urteil zu bekommen. Beigetragen hat er dazu aber bislang nichts. Wie jetzt bekannt wurde,  schwieg er in diesem Prozess bisher, hat also auch noch keine Angaben zu seiner Rolle gemacht. Anwalt Diestel kündigte zwar an, dass sein Mandant sich vielleicht noch äußern will, sagte aber nicht, wann.

Stattdessen soll die Mutter des Angeklagten in den Zeugenstand, beantragte Diestel. Sie wolle damals – kurz vor der Polizeirazzia im Juni 2018 – nachts etwas im Carport am Haus klappern gehört haben. Damit könnte jemand Fremdes die Tüte mit einem Kilogramm Marihuana im Carport versteckt haben, der leicht zugänglich sei. Und nicht ihr Sohn, der damals auch dort wohnte. Die grüne Tüte wurde später bei einer Durchsuchung gefunden. Das Gericht hat über den Antrag Diestels noch nicht entschieden, die Staatsanwaltschaft hält das Ganze aber für wenig sinnvoll.

Hintergrund des Prozesses sind mehrere Razzien im Sommer 2018 in Waren, Möllenhagen, Klein Plasten und später in Lübz, Hamburg, Rheinsberg und Gransee – bei denen es um größere Drogengeschäfte mit Marihuana, Amphetaminen und Kokain ging. Die beiden Haupttäter wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt, sie hatten Geständnisse abgelegt.

Das Verfahren gegen den jetzigen Angeklagten war 2019 abgetrennt worden. Auch viele Helfer erhielten bereits ihre Strafen, meist auf Bewährung. Anwalt Diestel ist sich sicher, dass für seinen Mandanten beim Revisionsverfahren eine andere Strafe rauskommen wird. Fortsetzung des Prozesses ist am 5. Januar 2022, vielleicht auch mit der säumigen Drogenfahrerin als Zeugin.


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