MV: Erste Schul-Regelungen für Zeit nach den Ferien
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern über die Planungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen für die erste Zeit nach den Sommerferien informiert. Der Leitsatz hierbei bleibt: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“. Das Ministerium beobachtet dabei genau, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und steht in ständigem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat. Dazu erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:
„Sollte es in den Regionen unseres Landes keine Hotspotregelungen geben, bleibt alles wie gewohnt.
Das heißt für die Schulen:
keine Maskenpflicht
nur anlassbezogene Tests (bei Symptomen)
keine definierten Gruppen
keine Reiserückkehrer-Bescheinigung
Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein so hohes Infektionsgeschehen aufweisen, dass er oder sie unter die Hotspot-Regelung fällt, bedeutet das für die Schulen dieses Kreises oder dieser Stadt – worüber wir die Eltern und Schulen gesondert informieren – folgende Regelungen:
Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
2-mal wöchentliche anlasslose Testung
Schüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule
vorerst keine definierten Gruppen
vorerst keine Reiserückkehrer-Bescheinigung
Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor. Insoweit Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.
Gemeinsam mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/Kita/Schule hat sich das Bildungsministerium dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie aus dem vergangenen Jahr bekannt, zu verzichten. Um in Anbetracht der neuen Subvarianten dennoch größtmögliche Sicherheit vor, bei und nach Reisen zu gewährleisten, werden einmalig jedem Schüler und jeder Schülerin 10 Selbsttests mit in die Ferien gegeben. Diese werden ihnen in der letzten Unterrichtswoche von den Schulen ausgehändigt.“