Landtag beschäftigt sich mit Verbrennen von Gartenabfällen

2. Juli 2022

In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in dieser Woche über das Verbrennen von Gartenabfällen debattiert. Der Umgang mit Pflanzenabfällen führe regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit oder Ärger mit den Behörden, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Till Backhaus, fest. Dies geschehe möglicherweise aus Unkenntnis oder Ignoranz, erklärt der Minister und führt weiter aus: „Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Mit dieser restriktiven Regelung soll erreicht werden, dass die pflanzlichen Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden. Denn Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe, wie Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente. Viel sinnvoller als das Verbrennen ist eine Wiederverwertung als Komposterde oder als Mulch im Beet. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu Kompostieren, in den Boden einzubringen oder durch einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Der Bund hat die Landesregierungen allerdings ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum können dieses Recht an ihre Städte und Gemeinden weitergeben. Das Land MV hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wurde aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt. Ganz im Gegenteil: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß geltender LVO in MV nur als letzte Option erlaubt – und dann auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Nur dann, wenn diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken.

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verbieten mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar ganz und gar. Darauf weisen wir regelmäßig im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit hin und appellieren dabei an die Bevölkerung, auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte informieren umfassend über die geltenden Bestimmungen.

Es kann also keiner behaupten, es nicht besser gewusst zu haben, wenn er wegen des unerlaubten Verbrennens von Gartenabfällen Ärger mit den Behörden bekommt“, so Minister Backhaus.


13 Antworten zu “Landtag beschäftigt sich mit Verbrennen von Gartenabfällen”

  1. Peter Sohr sagt:

    Das was hinten überfällt ist die klare Definition: „Was sind Gartenabfälle“. Außerdem ist unklar wer was festlegt, was für wen „zumutbar“ ist.
    Da wir durch die Bank mündige Bürger sind, obliegt doch eigentlich die Festlegung des „Zumutbarem“ beim Nutzer selbst und nicht bei einer vorgeschalteten Behörde oder einer schemenhaften Regelung deren Inhalt weite Auslegungen a la Gummiparagraph erlaubt.

    Nur mal ein Beispiel:

    Der Gartennutzer übernimmt einen verwilderten Garten ohne Zufahrtmöglichkeit eines Entsorgungsunternehmens. In dem Garten hat sich im Laufe der Jahre eine Unmenge an verwilderten Rosen auf einer Fläche von etwa 5×8 m breit gemacht und bildete im Laufe der Jahre das Drehbuch für Dornröschen. Um zumindest den überirdischen Teil Herr zu werden muss das alles vom künftigen Nutzer abgeschnitten werden und könnte niemals einzeln, wohlmöglich in Säcken zum Wertstoffhof gebracht werden, da dieses „Knäul“ an Rosen unwiederbringlich miteinander verwachsen und mit Hopfen durchzogen ist. Hier wäre bestenfalls der Einsatz eines Hubschraubers sinnvoll der diesen unlösbaren Berg in einem Stück abtransportiert. Das Mulchen und Einbringen in die Erde funktioniert nicht, da das Material mit seinen Dornen viele Jahrzehnte zum verrotten benötigt. Es ist also dem Nutzer nicht zuzumuten, den Rosenschnitt weder zu kompostieren, noch zum Wertstoffhof zu bringen. Gleiches trifft auf die mühevoll in Tiefbauart ausgebuddelten Rosenwurzeln die wie ein Myzel oder einem streuendem Krebs das Erdreich durchziehen. Bleibt nur ein winziges Stück unbeachtet, wuchert das ungeliebte Rosenzeug künftig umso heftiger.
    Also wird das Zeug zunächst über Winter liegengelassen um Kleintieren ein Winterdomizil zu geben um dann im März mit Rücksicht auf Nachbarn im trockenem Zustand in einem Stück zu verbrennen.

    Die Entscheidung dazu muss zwangsläufig dem Nutzer und nicht der Regelwut einer Behörde ungeachtet der Umstände überlassen werden. Feingefühl, Weitsicht und Angemessenheit des Gesetzgebers und den Regulierungsbehörden wäre hier zweckdienlicher als „Dienst nach Vorschrift“.

  2. Regimekritiker sagt:

    Dass das Verbrennen möglicherweise aus Unkenntnis geschieht, kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Da meine Nachbarschaft fast ausschließlich aus Unternehmern und Akademikern besteht, die solche Aktionen immer wieder durchführen, sind wohl eher Ignoranz und vor allem Arroganz die treibenden Kräfte. Ansonsten müsste ich unterstellen, dass sie ein starkes geistiges Defizit haben. Und wenn man sich beschwert, wird man als Querulant und Denunziant beschimpft. Von Unrechtsbewusstsein und Scham keine Spur. Schade, dass bei den Begründungen für das Verbot die größte Gefahr, nämlich die Gesundheitsgefährdung, überhaupt nicht erwähnt wird. Falls wieder Leute rumjammern, dass die fachgerechte Entsorgung aufwendig und teuer sei, empfehle ich mal, sich vor ’nem Garten- oder Baumarkt zu stellen. Für die Anschaffung von Bepflanzungen, über Dünger, bis hin zu Gerätschaften, von Akkuschere, über Rasenroboter, bis hin zu Rasentraktor, ist immer Geld da, besonders, wenn man in Kaufrausch, durch Schnäppchenangebote, verfällt. Legt Euch ’nen Komposthaufen an und kauft einen Häcksler. Und wenn Holz anfällt, lasst es wenigstens richtig trocknen, bevor es der Feuerschale zugeführt wird. Dort hat Hausmüll (Plasteabfälle) übrigens auch nichts drin zu suchen. Und zum Schluss: hört auf, alles in der angrenzenden Natur zu verklappen, gemäß dem Motto, Auf dem eigenen Grundstück Hui und hinterm Zaun Pfui. Wünsche schönes Wochenende.

  3. Moni sagt:

    Dieser Herr Till Backhaus scheint sich mit Unkenntnis und Ignoranz besonders gut auszukennen. Deshalb konzentriert er sich auf kleine Gartenfeuer, während er es duldet, dass über viele Jahre abertausende Tonnen hochgiftiges GLYPHOSAT auf die Felder gesprüht werden, auf denen unsere Nahrungsmittel wachsen! Glyphosat tötet Pflanzen und Tiere, und ruft beim Menschen schreckliche Krankheiten wie Parkinson hervor! In Frankreich ist Parkinson als Berufskrankheit für Landwirte bereits anerkannt. Wie lange wollen wir da noch zusehen?? Bei Backhaus mischt sich Ignoranz mit Dreistigkeit, ansonsten könnte der sich wohl kaum noch trauen, auf die Straße zu gehen.

  4. Erich sagt:

    „übernimmt einen verwilderten Garten ohne Zufahrtmöglichkeit eines Entsorgungsunternehmens.“

    Sorry, aber wie kommen sie zu dem Garten denn?
    Es gibt also einen Weg.
    Vielleicht nur ein Fußweg aber dann hat der neue Gartenfreund halt einen mühsamen Tag vor sich, wenn er die Rosen in eine Schubkarre macht oder zur Not per Hand den Fußweg zur Straße trägt und dort in einen Anhänger wirft oder in den Kofferraum und dann zu einem Wertstoffhof fährt.

    „Es ist also dem Nutzer nicht zuzumuten,“
    Faulheit ist das.
    Natürlich ist vor Ort kompostieren nicht einfach. Muss aber auch überhaupt nicht.
    Diesen verwachsenen Haufen kann man mit einer elektrischen Kettensäge oder elektrischen Heckenschere wunderbar klein machen und dann mit geeigneten Handschuhen in große Kunststoffeimer oder die Schubkarre legen und über den Fußweg wegfahren.

    Das macht alles ordentlich Arbeit ist aber
    1. eine einmalige Aktion
    2. Gartenarbeit war schon immer bei manchen Projekten anstrengend (Umgraben, ständiges Unkrautzupfen etc.)
    3. gibt es heute sogar elektrische Hilfsmittel für wenig Geld oder man leiht sich diese Geräte
    4. hat der Gartenfreund sich diesen Garten doch ausgesucht

    „Die Entscheidung dazu muss zwangsläufig dem Nutzer“
    Ganz sicher nicht, denn dann kann ja jeder machen wie und was er will und dann haben wir den Salat.

    Mit dem Thema Geld ist das auch so eine Sache.
    Viele Gartenfreunde stecken hunderte und tausende Euros in den Garten, scheuen sich dann aber jedes Jahr ein paar Euro für die Entsorgung auszugeben.
    Das kann man übrigens auch gemeinschaftlich, man muss nur mal die Gartennachbarn fragen.
    Beispielsweise die Rosen herausreißen, kurz liegen lassen und trocknen lassen und dann ein paar Wochen später gemeinschaftlich einen elekrischen Häcksler leihen und gemeinsam mit ein paar Gartennachbarn das gesammelte Unkraut (die eigenen Rosen, Nachbars Hecke usw.) kleinhäckseln und dann gemeinsam mit einem Autoanhänger wegbringen.

    Der einzige Kritikpunkt wäre, dass Sammelstellen schlechte Öffnungszeiten haben oder die Gemeinde sich querstellt, wenn man gemeinschaftlich (also der Gartenverein) einen Container an einem Wochenende aufstellen möchte und die Gemeinde das nicht erlaubt (weil Gemeindegrundstück).

  5. Peter Sohr sagt:

    Tolle Floskeln die hier fallen. Auch der Tipp mit einer Schubkarre per Hand mal den Kofferraum an „einem mühsamen Tag“ voll machen sind fix und unüberlegt daher geredet. Man sei ja faul. Sorry, aber ohne Wissen der tatsächlichen Begebenheiten ist das mal wieder „nur“ ein Beitrag der voller vorgegaukelter Besserwisserei lediglich die Breitseite eines erhobenen Zeigefingers liefert.
    Nur mal so. Es wären hunderte Schubkarren und hunderte Kofferräume voll geworden und es hätte mehrere Wochen gedauert. Daher unzumutbar. Dumm nur, wenn es zudem gar keinen Gartenverein gibt und Schredder nebst Hecksler beflissentlich den Dienst verweigern weil mit Hopfen verwobene Rosenzweige eben nun mal nicht mit derartigen Geräten bearbeitbar sind. Die Praxis ist eben ganz anders als ein mal provokant verfasster Text, den ich lächelnd links liegen lasse.

    Unbeantwortet bleibt zudem die rechtliche Deutung der Begriffe wie „Zumutbarkeit“ und die Definition, was denn nun Gartenabfälle sind. Aber das hat ja auch schon der „Gesetzgeber“ vermieden.

    Aber ich verzeih, denn der Schreiber schrieb ungeahnt und unwissend aller Umstände. Und es ist warm.

  6. SC sagt:

    Hm, für das ganze Brimborium können die ihre Gärten behalten. Früher hieß das Erbsenzählerei. Heute zählt man Mohnkörner. Einen Garten ohne die Möglichkeit, gelegentlich ein kleines(!), raucharmes Feuerchen abzubrennen, können die sich an den Hut garnieren. Die Bevölkerung wird auch so schon genug drangsaliert.

  7. Erich sagt:

    „hunderte Schubkarren“
    1 Schubkarre hat ungefähr 90 Liter, mit Berg über 100 Liter

    hunderte sind also mindestens 200 Schubkarren

    Wenn dem so ist, dann sind es ja Minimum 20 oder sogar 30 Kubikmeter Gartenabfall.
    Natürlich lose Kubikmeter, weil Rosen sehr zerstrüppt sind, aber trotzdem sind das dann nicht nur extreme Mengen, die nicht einfach so verbrannt werden sollten und zweitens lohnt sich da schweres Gerät.

    Aber ich glaube hier wird wieder nur viel bla bla geschrieben, damit man die Abbrennerei von Gartenabfällen rechtfertigen kann.

    Ich mag ja auch Feuer und Lagerfeuer.
    Aber in der Regel sind die Feuer von Gartenabfällen eben nicht gut und unnötig und brennen ohne Nutzen einfach nur den Tag am Ende des Gartengrundstückes weil der Gartenbesitzer keine Lust hat diese Abfällen wegzufahren.
    Bei einem Lagerfeuer ist das ja bisschen was anderes und manche Gartenabfälle haben so auch einen zweiten Nutzen.
    Der Großteil der Feuer wird aber mit feuchten Abfällen tagsüber gemacht und da kann man schon einen Riegel vorschieben oder mehr Kontrollen fahren.
    20 Kubikmeter Rosenverschnitt hin oder her.

  8. Erich sagt:

    Achso und falls sie nicht wissen was rechtlich „Gartenabfälle“ sind:

    Siehe § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz

    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__3.html

    Steht alles drin.
    Wenn sie also Rosendornteile wegschmeißen oder verbrennen wollen (sich entledigen), ist es in dem Moment Abfall oder besser gesagt „Bioabfälle“.

    Zumutbar müsste man natürlich rechtlich in jedem Fall prüfen, aber ihr Fall ist mit 100%iger Sicherheit „zumutbar“ im Sinne des Rechts.
    Denn sie beschreiben ja nur einen großen oder sogar sehr großen Arbeitsaufwand.
    Natürlich in Verbindung mit viel Fahrerei und damit zusätzlichen Ausstoß von CO2. Mit der Containerlösung könnte man aber diesen zusätzlichen CO2 Ausstoß minimieren.
    Kostet Geld, aber das ist kein Grund für eine Unzumutbarkeit.
    Selbst wenn sie als Gartenbesitzer im Rollstuhl sitzen oder kein Auto haben oder voll berufstätig sind, besteht die Zumutbarkeit darin einen Gartenbaubetrieb zu organisieren. Wenn sie kein Geld dafür haben, müssen sie den Garten verkaufen.

    Die Rechtsauslegung von „zumutbar“ ist seeeeehr weit gefasst im deutschen Verwaltungsrecht. Und das ist auch gut so, sonst könnte ja jeder mit einer Ausrede kommen.

  9. SC sagt:

    Wenn man die Kommentare von Erich liest, kann einem schlecht werden. Was wollen Sie denn gegen die tausenden Griller in den Gärten tun? Da werden fossile Brennstoffe abgefackelt, was durchs halbe Wohnviertel stinkt. Und nur aus Vergnügen, wo Nahrungsmittel gegart werden, die man genauso gut in der Pfanne am Herd zubereiten kann. Wer bestimmte Atemwegserkrankungen hat und denkt, er möchte abends bissel kühle Luft in die Stube lassen, der kann rennen und die Schotten dichtmachen, weil andere Spaß brauchen. Meine Freundin hatte Lungenmetastasen, der Grillgestank hatte eine furchtbare Wirkung auf sie. Und da regen sich welche auf, weil man ein, zwei Mal ein Gartenfeuer im Frühjahr oder Herbst abbrennt. Es ist wirklich weit gekommen!

  10. Regimekritiker sagt:

    Vielleicht sollte der Gaul nicht von hinten, also „Zumutbarkeit“ des Verursachers, sondern von vorn, das Vermeiden von „Belästigung, Gefährdung“ gegenüber Dritten, durch sein Handeln, als Maßstab dienen. Wenn die Leute ihr eigenes Handeln damit rechtfertigen, in dem Sie auf Verfehlungen anderer verweisen, anstatt mit gutem Beispiel voran zu gehen, wird das nie was. Eine Gesellschaft kann aus meiner Sicht nur funktionieren, wenn sich alle an vorgegebene Regeln halten. Wenn es keine Regelung gibt, einfach das Hirn einschalten und überlegen, was geschieht, wenn…
    Ich habe vollstes Verständnis für Monis Vorwürfe. Diese zeigen aber leider, wie degeneriert dieses System ist, wenn es statt Vermeidung von Gefährdungen, um Profit geht.
    Zurück zum Thema: Nach meiner Erfahrung ist die Qualmentwicklung, mit damit verbundenem höherem Schadstoffgehalt, das Hauptproblem. Deshalb würde ich „trockenen“ Gartenabfall folgendermaßen definieren: Gehölze müssen beim Zerbrechen in einzelne Stücke „zerfallen“, ohne dass Fasern zerrissen werden müssen. Alle anderen Pflanzenreste müssen die Konsistenz von „trockenem Heu“ haben, als total welk. Wer nicht in der Lage ist, das zu deuten, eine Restfeuchte festlegen und zum Kauf eines Messgerätes verpflichten. Die Garten- und Baumärkte freuen sich über zusätzliche Umsätze.
    Vielleicht bekommt der eine oder andere auch gar nicht mit, was für eine Sauerei er beim Verbrennen von feuchten Gartenabfällen verursacht. Da die Feuerstelle ja Wärme erzeugt, steigt der Qualm erst mal nach oben, so dass man selbst recht wenig von, mit Schadstoffen, kontaminierter Luft einatmet. Einige, bis hunderte Meter weiter sieht das dann ganz anders aus. Als Betroffener fragt man dann nach dem Sinn des Lebens und fragt sich, ob es Sinn macht, dass der Peiniger lebt (kleine satirische Einlage).
    Mein Vorschlag: Mit gutem Beispiel voran gehen, anstatt mit dem Finger auf andere zu zeigen.

  11. Erich sagt:

    Wie hier andere schon geschrieben haben:

    Der Großteil der Gartenfeuer ist leider mit feuchtem Gartenabfällen und daher unnötig qualmig.
    Dann habe ich persönlich nichts gegen ein Gartenfeuer mit trockenen Gartenabfällen, wenn Leute rundherum sitzen und ein Bierchen trinken oder sich die Flammen anschauen.
    Denn dann ist das kein Unterschied zwischen Lagerfeuer oder Grillen.
    Das Feuer hat dann einen Hauptnutzen, den ich anders nicht erzeugen kann.

    Wenn ich aber die Gartenabfälle am Gartenrand anzünde und als Gartenbesitzer wieder ans Unkraut zupfen mache, während das Feuer brennt, dann ist der einzige Nutzen eben der Abbrand (also die „Entledigung“ von Gartenabfällen). Niemand sitzt die Dauer des Feuers daneben und „genießt“ das Feuer, es brennt einfach nur ab.
    Und dafür gibt es eben einen zumutbare andere Lösung – Wertstoffhof, Container usw.

    Beim Lagerfeuer will ich eben ein Feuer und die Geselligkeit im Freien.
    Beim Grillen will ich den Grillgeruch/Grillgeschmack, die Geselligkeit im Freien.

    Natürlich grillen manchen auch voll daneben, aber der Großteil grillt nicht mehr als 1 Stunde (gemeint ist die Grillzeit mit Feuer, Geruch, Rauch).
    Gartenfeuer brennen teilweise stundenlang oder auch mal den ganzen Tag, weil sich so viel angesammelt hat und es eben teilweise oder komplett feucht ist und deshalb nicht gut brennt oder der Gartenfreund keine Ahnung hat wie man ein Feuer macht und es deshalb nur sehr schwer brennt und eher langsam wegschmorrt und dabei so richtig viel und lange Rauch produziert.

  12. Elimar sagt:

    hächseln, Kompost

  13. Wolfgang Rehmer sagt:

    Was ich bei dieser ganzen Aktion nicht verstehe. Es sind in der Regel nur einige wenige, die so einen Dreck machen. Und oft auch in Ihrem Umfeld bekannt. Spätestens wenn die grau/ weißen Rauchsäulen aufsteigen ist doch jedem klar wo der Verursacher zu finden ist. Warum wird dann nicht dort gehandelt? Statt alle Kleingärten und Grundstücksbesitzer unter Generalverdacht zu stellen und sofort mit Strafandrohung zu belegen?