Ab Mittwoch Schutzstufe „rot“ in Mecklenburg-Vorpommern  

30. November 2021

Da die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz drei Tage in Folge landesweit den Schwellenwert 9 überschritten hat (Schutzstufe „rot“), gelten nach der Corona-Landesverordnung ab morgen, 1. Dezember, in Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Kontaktbeschränkungen und Corona-Maßnahmen.

Zusätzlich zu den weiterhin geltenden 2G-Plus-Regelungen (nur Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Coronatest haben Zugang) in bestimmten Innenbereichen (z.B. Kino, Theater, Bibliotheken, Museen, Messen, Zoos, Zirkusse, Gastronomie, Veranstaltungen, Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen, Indoorspielplätze, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Tanzschulen und soziokulturelle Zentren) gibt es in der Schutzstufe „rot“ Begrenzungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie. Hier dürfen jeweils nur maximal 30 Prozent der Sitzplätze vergeben werden.

Die 2G-Plus-Regel gilt auch bei privaten Feiern und Zusammenkünften in der Gastronomie oder an Orten außerhalb der eigenen Häuslichkeit. Die Zahl der Teilnehmer ist hier auf 30 begrenzt.

Im Bereich der touristischen und beruflichen Beherbergung ist für Geimpfte und Genesene ein Test bei Anreise sowie grundsätzlich nach jeweils drei Tagen erforderlich. Ungeimpfte dürfen nur aus beruflichen, dienstlichen, medizinischen oder notwendigen sozialethischen (z.B. Beerdigungen) Gründen beherbergt werden. Hier sind ein Anreisetest sowie eine tägliche Testung notwendig.

Auch in folgenden Bereichen gilt in der Schutzstufe „rot“ die 2G-Plus-Regelung

Innen- und Außenbereiche von Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten (z. B. Weihnachtsmärkte)
Innenbereiche von Fahrschulen, Flugschulen, Jagdschulen, Angelschulen, Reitschulen und ähnliche Einrichtungen
Innenbereiche von Musik- und Jugendkunstschulen
Präsenzveranstaltungen zur Berufsaus-, fort- oder -weiterbildung, Veranstaltungen an Volkshochschulen, Lern- oder Förderangebote (sofern diese Veranstaltungen nicht dem Erwerb formaler Qualifikationen dienen)
Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien in Innenbereichen
vereinsbasierter Sport in Innenbereichen

In der Schutzstufe „rot“ gilt darüber hinaus im Einzelhandel die 2G-Pflicht (nur Geimpfte und Genesene haben Zugang). Ausgenommen von dieser Regel ist der Einzelhandel, der die Grundversorgung gewährleistet (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Bücher- und Zeitungshandel, Blumenläden, Weihnachtsbaumverkauf, Bau- und Gartencenter, Apotheken, Drogerien, Tierhandel, Tankstellen).

Das Landeskabinett wird sich in seiner heutigen Sitzung erneut mit der Corona-Situation beschäftigten. Weitere Beschlüsse über Maßnahmen zur Eindämmung der vierten Welle sind möglich.

Link zur Bekanntmachung der Überschreitung des Schwellenwertes 9 der landesweiten Hospitalisierungsinzidenz gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V): https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Bekanntmachung/  

Link zur Corona-Landesverordnung: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Landesverordnungen/


5 Antworten zu “Ab Mittwoch Schutzstufe „rot“ in Mecklenburg-Vorpommern  ”

  1. Biggi sagt:

    Vielen Dank an dieser Stelle an die Regierung. Hätte man die Geimpften und Genesenen nicht auf dem roten Teppich machen lassen,was sie wollten -denn sie konnten ja den gelben Passierschein alsnutzen- wären wir jetzt nicht da wo wir stehen.

    Aber das wollte niemand sehen. Fehler eingestehen ist ja nichts für Politiker…

  2. Warener Jung sagt:

    Jetzt wird also der Schwarze Peter den Geimpften und Genesenen zugeschoben. Seltsame Wahrnehmung.

  3. Stefan sagt:

    Biggi haben Sie zufällig schon über die ebenfalls hier veröffentlichten aktuellen Zahlen geschaut?

    Zahlen lügen nicht und sagen mehr als tausend Worte ;)

  4. Biggi sagt:

    Es ist ja nun mal so, dass lediglich die jeweils aktuellen Getesteten als sicher gelten. Geimpfte und Genesene fungierten vor 2G plus als Virenschleudern. Oder etwa nicht? Genau deshalb sind die Zahlen ja so hoch. Wieviele davon zählen zu den Geimpften und Getesteten? Das müsste mal konkret aufgeschlüsselt werden…

    Dieses Thema wird aber wohl nie ausdiskutiert sein…

  5. AA sagt:

    @Biggi…Sie haben vollkommen Recht.
    Die Politik hätte von Anfang an auf 1G – getestet – setzten müssen, dann würde es heute nicht so sein, wie es gerade ist.

    Ich bin der Meinung, letztendlich ist es jedem seine Sache, ob er sich impfen lassen will oder nicht. Es hat keiner darüber zu bestimmen und zu urteilen.

    Noch schlimmer als die Situation an sich finde ich, dass die Menschen sich auf Grund der Impfung so spalten, anstatt „zusammenzuhalten“ durch Maske, Abstand, vorsichtig sein….

    Mehr Menschlichkeit, Empathie, Zusammenhalt, gegenseitige Unterstützung ist in der jetzigen Zeit mehr gefragt und wichtiger denn je…