
Die Bezahlung mit Paypal stufen Verbraucher laut Rehberg wegen des sogenannten Käuferschutzes häufig als sicher ein. Doch damit lägen sie manchmal falsch. Denn lediglich bei der Paypal-Zahlfunktion „Waren und Dienstleistungen“ greift der Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters, mit dem sich Geld bei Problemen zurückfordern lässt. Bei der Option „Freunde und Familie“ entfällt der Paypal-Käuferschutz hingegen. Diesen Umstand machen sich die kriminellen Betrüger zunutze.
Auch bei Paypal-Zahlungen vorsichtig sein
„Viele Menschen sind mittlerweile vorsichtiger beim Online-Shopping und sehen von einer Bestellung ab, wenn sie lediglich mit Kreditkarte oder per Vorkasse zahlen können“, berichtet Verbraucherschützerin Rehberg. Bei diesen beiden, in gefälschten Online-Shops am häufigsten verwendeten Zahlmethoden, lässt sich die geleistete Summe bei ausbleibender Warenlieferung nicht einfach zurückbuchen.
Um auch bei Zahlungsabwicklungen via Paypal Betrug zu vermeiden, sollten Verbraucher grundsätzlich darauf achten, dass sie Geld nicht als persönliche „Zahlungen an Freunde und Familie“ transferieren, sondern tatsächlich für „Artikel oder Dienstleistungen bezahlen“. Die jeweilige Zahlfunktion wird von Paypal ausgewiesen oder lässt sich an einem Geschenk-Symbol für den Empfängerkreis „Freunde und Familie“ erkennen.
Nicht auf fragwürdige Online-Shops hereinfallen
Immer wieder kommt es vor, dass auf Internetseiten Waren nur zum Schein angeboten und später nicht geliefert werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Website regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Shops und gibt nützliche Hinweise zu Bestellungen im Netz.
– www.vzhh.de/fake-shop-liste
Wer vermutet, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte sich umgehend an die Polizei wenden.












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