Allein 67.000 Euro Schaden durch nur vier Betrugsstraftaten

8. April 2023

Ältere Bürger werden immer häufiger Opfer von Betrugshandlungen am Telefon. Das Vorgehen der Täter ist dabei außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen, über Schockanrufe, Enkeltrick, falsche Polizisten bis hin zu falschen Gewinnversprechen. Bei vier solcher Betrügereien ist in den vergangenen Wochen ein Schaden von rund 67 000 Euro entstanden.
Das ist passiert und das rät die Polizei:

Seit Monaten wurde einem Ehepaar aus Anklam die Auszahlung eines hohen Gewinns versprochen. Doch die Gewinnsumme in Höhe von 83.000 Euro wird es nie geben, denn Betrüger waren am Werk. Letztlich hat das Paar rund 8.400 Euro durch die Weitergabe von Codes von Google Play Karten verloren. Weil sie über keine finanziellen Mittel für den Kauf weiterer Google Play Karten verfügten, fragen sie ihren Sohn nach Geld. Der erkannte sofort den Betrug und erstattete Anzeige.

Auch in Neubrandenburg ergaunerten Betrüger ca. 4.100 Euro. Hier erhielt eine 65-Jährige Frau bereits im März eine WhatsApp, in der sinngemäß stand: „Ich habe einen Wasserschaden mit meinem Handy und benutzte jetzt mein altes Handy. Hast du kurz einen Moment und kannst du mir helfen?“ Die Frau dachte, dass die Nachricht von ihrer Tochter stammt, die in Mittelamerika lebt. Auf Nachfrage, was sie tun könne, wurde sie gebeten, Geld zu überweisen, die App funktioniere schließlich nicht mehr. Dies tat die Geschädigte und überwies mehrere tausend Euro. Der Betrug fiel auf, als sie mit ihrer Tochter telefonierte.

Das Betrüger facettenreich agieren, zeigt auch dieser Fall vom Darß/Fischland. Hier erhielt eine 70-jährige Frau im November 2022 von einem Mitarbeiter der van Tilburg Consultancy einen Anruf und ein lukratives Angebot über eine Festgeldanlage. Sie überwies 30.000 Euro. Die Zinsen sollten quartalsweise ausgezahlt werden, weshalb sie den Betrug erst jetzt, mit Ausbleiben der Zinszahlungen, auffiel. Doch damit nicht genug – im Januar erhielt die Frau ein weiteres lukratives Angebot. Diese Mal jedoch von der Pormouve AG. Sie überwies 25.000 Euro, doch auch hier blieben die versprochenen Zinszahlungen aus. 

So schützen Sie sich vor Betrug:

1. Gewinnversprechungen:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen.
  • Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen.
  • Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dannnur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

2. Messenger Betrug:

  • Wenn Sie von Personen, die Sie kennen, über eine unbekannte Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
  • Überprüfen Sie Ihren Kontakt: Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach, ob die Nachricht wirklich von ihr kommt.
  • Wenn Sie per WhatsApp oder andere Messenger um Geldüberweisungen gebeten werden, seien Sie immer misstrauisch. Nachfragen schützt vor Betrug.
  • Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes

3. Kredit- und Anlagebetrug

  • Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
  • Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach.
  • Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds abgesichert – das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens sind diese Gelder verloren.
  • Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
  • Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.
  • Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
  • Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere „Siegel“) sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
  • Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
  • Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.

Sollten auch Sie Opfer eines Betruges geworden sein, dann erstatten Sie online unter www.polizei.mvnet.de oder in jeder Polizeidienststelle Strafanzeige!


Eine Antwort zu “Allein 67.000 Euro Schaden durch nur vier Betrugsstraftaten”

  1. Vati5672 sagt:

    Hallo,

    weiterer Tipp: Keine öffentlichen Telefonnummer. Das heißt: Nicht im Telefonbuch stehen wenn man nicht gerade eine Firma hat. Auch wenn man ein Handy nutzt muss die Tel.-nr. nicht gestreut
    werden. Man muss es auch nicht Tag und Nacht an haben.

    Mit den Eltern und alten Verwandten darüber reden.

    Nb. Immer wieder klasse wie man den 4 Tonnen Elefantenbullen im 20m² Raum weg schweigt.

    MfG.