
Die seit Einführung der mPol-Geräte möglichen online-Abfragen auf den Streifenfahrten werden deshalb für kurze Zeit wieder auf dem ursprünglichen Weg erfolgen müssen. Die Polizeibeamten werden – wie vor Einführung der mPol-Geräte in den zurückliegenden Jahren – beispielsweise ein Fahrzeugkennzeichen per Funkspruch in das Polizeirevier geben. Dort wird mit dem Dienstcomputer die erbetene Information, wie zum Beispiel der Fahrzeughalter oder das Vorhandensein eines Führerscheins, ermittelt und per Funkspruch zurückgegeben werden. Unabhängig davon können die Smartphones weiterhin durch die Polizisten zum Telefonieren verwendet werden.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits informiert und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.







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