Anklage gegen Kita-Praktikanten wegen sexuellen Missbrauchs

4. Oktober 2021

Im Zusammenhang mit einem sexuellen Missbrauch eines Mädchen in einer Kita in Sietow (WsM berichtete) vor etwa einem Jahr ist gegen den Tatverdächtigen nun Anklage erhoben worden. Wie “Wir sind Müritzer” aus Anwaltskreisen erfuhr, haben Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen inzwischen abgeschlossen. Nun wurde der damals 35-jährige Praktikant wegen eines Falles von Missbrauch bei einer Vierjährigen im Herbst 2020 angeklagt. Der in dem Zusammenhang aufgetauchte zweite Verdachtsfall bei einem anderen Kind wurde aber fallen gelassen.

Dem damaligen Praktikanten wird vorgeworfen, das Mädchen während des Mittagsschlafes ”unsittlich im Gesäßbereich berührt zu haben.” Die Kleine aus der Sietower Kita hatte sich danach zunächst ihren Eltern anvertraut (WsM berichtete).  Der Beschuldigte war von  der Kita-Leitung sofort nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert worden. Eltern wurden mit einem Aushang informiert. Auch das Jugendamt wurde eingeschaltet.

Nach Informationen von WsM hat der Beschuldigten sich bei der Polizei nicht weiter zu den Vorwürfen geäußert. Für ihn wurde ein Anwalt eingeschaltet.  Der Fall soll in den nächsten Wochen und Monaten am Amtsgericht in Waren verhandelt werden. In solchen  Verfahren ist oft auch von Bedeutung, ob sich der Beschuldigte vor Gericht zu den Vorwürfen äußert. So könnte dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart bleiben.

Sollte es doch dazu kommen, wird die Öffentlichkeit mit Rücksicht auf die schutzbedürftigen Interessen des Kita-Kindes und dessen Familie vom Prozess ausgeschlossen. Das Urteil wird entweder öffentlich verkündet oder auf jeden Fall der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt auch in solchen Fällen immer noch die „Unschuldsvermutung“ für Beschuldigte. Darauf wiesen Sprecher der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes nochmal auf die Rechtslage hin.


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