Anklage im Fall des getöteten Joel erhoben
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat gegen den 14 Jahre alten Jugendlichen aus Pragsdorf Anklage am Landgericht Neubrandenburg wegen Totschlags erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 14. September den sechsjährigen Joel getötet zu haben. Laut Oberstaatsanwalt kniete er sich auf den Oberkörper des Jungen und stach mehrfach mit einem Messer auf ihn ein. Das Kind verstarb infolge des durch die Stichverletzungen hervorgerufenen Blutverlustes in Verbindung mit der Kompression des Brustkorbes.
Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Begutachtung des Angeschuldigten ist die Staatsanwaltschaft von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit überzeugt.
Der jugendliche Angeschuldigte, für den bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Der Sechsjährige war nach dem Spielen nicht nach Hause gekommen und wurde nach einer Vermisstenanzeige gesucht. Feuerwehrleute fanden ihn schwer verletzt in einem Gebüsch, für den Jungen kam jede Hilfe zu spät. Sein Körper wies laut Polizei Spuren erheblicher stumpfer Gewalt und Stiche auf. Gut eine Woche später nahmen die Polizisten einen 14-Jährigen aus dem Ort fest, der Joel getötet haben soll. Von ihm fanden sich Spuren am Messer, mit dem der Sechsjährige getötet worden sein soll und dass man einen Tag später entdeckte.
Das war eindeutig Mord an dem kleinen Jungen wenn man sich auf dem Brustkorb setzt und mehrere Male auf ihn einsticht.Das ist kein Totschlag mehr,der 14jährige wußte genau was er tat und deshalb sollte er nicht auf Totschlag sondern Mord verurteilt werden.
Mord ist es nur dann, wenn er die Absicht hatte ihn zu töten bzw. die Tat geplant war und wenn ihm das nicht nachgewiesen wurde, ist Totschlag die Anklage.
Der aus niederen Beweggründen vollzogene Mord müsste von Anfang an geplant gewesen sein. Für Totschlag, ist die aus der Situation heraus gegebene Handlung entscheident.(Affekthandlung) Da hier aber das Mordmotiv anscheinend nicht gegeben ist, was nachzuweisen wäre, wird die Staatsanwaltschaft auf Totschlag plädieren.