Anträge zur Förderung von Tierheimen bis zum 31. März stellen

2. März 2021

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt stellt 2021 erneut Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro für bauliche Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung. „Die Tierheimförderung ermöglicht wichtige existenz­erhaltende Investitionen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die in den Tierheimen arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich zumeist ehrenamtlich rund um die Uhr und mit sehr viel Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, begründet Landwirtschaftsminister Till Backhaus die Förderung.

Bis zum 31. März können alle Betreiber von Einrich­tungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fort­genommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, beim Landesförderinstitut Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksich­tigt werden konnten, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen bietet das Merkblatt zur Tierheim-Förderrichtlinie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums.


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