Anwältin von Leonies Mutter hat schon Berufung eingelegt

23. Dezember 2021

Das ging sehr schnell, aber es war damit zu rechnen: Die Anwältin der Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow will das Urteil nicht akzeptieren. Wie „Wir sind Müritzer“ beim Amtsgericht erfuhr, wurde gegen die Verurteilung vom Dienstag schon am Mittwoch Berufung eingelegt. Die 27-jährige Mutter war wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen – sie hatte laut Gericht nicht rechtzeitig medizinische Hilfe geholt – zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden (WsM berichtete).
Die Verteidigerin hatte dabei angeführt, dass der Stiefvater die Mutter dazu gezwungen habe, sich dem Baby zuzuwenden, damit sie nicht das ganze Ausmaß der Verletzungen von Leonie sieht. Außerdem soll der Stiefvater der Frau das Handy weggenommen haben. Später, als die Mutter beim Baden doch sah, wie schlimm Leonie aussah, habe der Mann sogar einen Rettungsanruf vorgetäuscht.

Die Mutter hatte am 12. Januar 2019 trotzdem die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, lautete  die Auffassung des Amtsgerichtes beim Urteil am Dienstag, deshalb sei keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Man verkenne nicht, dass der Stiefvater das Mädchen umgebracht habe. Aber die Mutter hätte es damals noch retten können.

Die Verteidigerin hatte am Dienstag auf Freispruch oder Geldstrafe für ihre Mandantin plädiert. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen misshandelt und dann verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Er war wegen Mordes durch Unterlassen zu „lebenslänglich“ verurteilt worden.

Die Mutter war in dem Verfahren die wichtigste Zeugin.

Bleibt es bei der Berufung, wird die Berufungskammer des Landgerichtes Neubrandenburg den Fall neu verhandeln. Deren Vorsitzender ist der Richter, der den ersten Prozess gegen den Stiefvater geleitet hat, er steht sozusagen schon weitgehend  „im Stoff.“


5 Antworten zu “Anwältin von Leonies Mutter hat schon Berufung eingelegt”

  1. AA sagt:

    Was soll man dazu sagen…..

  2. Enrico Pridöhl sagt:

    Diese Frau gehört genauso wie der Vater für immer in die JVA

  3. AA sagt:

    So sehe ich das auch…

  4. Jürgen sagt:

    Die Berufung ist ihr gutes Recht,die Kosten des Verfahrens bezahlt sowieso der Steuerzahler.Ich hoffe das dieses Individuum im neuen Prozess für immer weggesperrt wird,für diese schändliche Tat.?

  5. AA sagt:

    Ja, LEIDER ist es ihr gutes “Recht”.
    In solchen Fällen dürfte es die Möglichkeit der Berufung nicht geben, bin ich der Meinung….

    Ich glaub nicht, dass sie zu mehr verurteilt werden kann. LEIDER!!!
    Steigen werden nur die Kosten des Prozesses.