Anwalt will viel kürzere Haftstrafe für Todesschützen – Chancen aber nicht sehr hoch

6. September 2018

Wie lange bleibt der Rentner Siegfried B. in Haft, der am 1. Februar in der Mauerstraße in Waren die Anwältin erschossen hat? Darüber dürfte jetzt weiter spekuliert werden, denn der Verteidiger des 80 Jahre alten Wareners hat – als einzige Prozesspartei – jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil vom 28. August eingelegt. Damit ist das Urteil – sieben Jahre und acht Monate Haft wegen Totschlags – zwar noch nicht rechtskräftig, aber der Senior bleibt trotzdem hinter Gittern, wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg WsM sagte. Der Haftbefehl bleibe erstmal bestehen.

Siegfried B. hatte die Bluttat gestanden, die ganz Waren am 1. Februar in helle Aufregung versetzt hatte. Er hatte aber geltend gemacht, dass er mehr als 15 Jahre auf sein verliehenes Geld – insgesamt fast 100 000 Euro – gewartet hatte, auch nach einem Gerichtsurteil Jahre umsonst gewartet hatte. Für ihn sei durch den Betrug des Mannes der Juristin ein Traum geplatzt.  Zudem habe er sich seit Monaten hingehalten gefühlt und sei am 1. Februar von der Anwältin bedroht und erniedrigt worden. Der Ehemann konnte selbst nichts mehr zur Aufklärung beitragen, da er inzwischen dement sei, berichteten die Kinder. Das Geld ist verschwunden.

Klar ist: Anwalt Matthias Koch will für seinen betagten Mandanten eine sehr kurze Haftzeit erreichen. Er hatte im Prozess schon auf höchstens dreieinhalb Jahre Haft für „Totschlag im minderschweren Fall“ plädiert. Siegfried B. sei durch den jahrelangen Streit psychisch krank gewesen und deshalb damals auch nur „vermindert steuerungsfähig“.

Wenn das Gericht dem gefolgt wäre, hätte der Rentner vielleicht nur noch eineinhalb Jahre in Haft bleiben müssen. Denn es gilt im Strafvollzug die Faustregel: Ein Delinquent muss als „Erstverbüßer“ maximal zwei Drittel der Strafe absitzen, dann kann der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, der Straftäter schon in Freiheit gelassen werden.

Siegfried B. hat bereits sieben Monate Haft hinter sich, er wäre Erstverbüßer und von ihm gehe keine weitere Gefahr aus, hatte ein Psychiater festgestellt.

Doch die Chancen, dass Anwalt Koch mit der Revision ein milderes Urteil erreicht, stehen nicht sehr gut. Experten schätzen, dass nur fünf Prozent der Revisionsanträge beim Bundesgerichtshof durchkommen – wie im Fall des Mannes aus Alt Rehse, der seine Lebensgefährtin gefesselt sterben ließ (WsM berichtete).

Somit sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Haftstrafe von fast acht Jahren Bestand hat. Zumal Richter Jochen Unterlöhner, der sonst Berufungsverhandlungen leitet, als besonders sorgfältig und akribisch gilt. Mit einer Entscheidung des BGH wird aber erst Mitte 2019 gerechnet.

Auch der Nebenkläger, der eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt hatte, hat  keine Revision eingelegt. Der Sohn des Opfers hatte schon im Gerichtssaal gesagt: Auch wenn dieser wegen Totschlags verurteilt werden sollte, für ihn bleibe Siegfried B. der Mörder seiner Mutter.


4 Antworten zu “Anwalt will viel kürzere Haftstrafe für Todesschützen – Chancen aber nicht sehr hoch”

  1. Petra sagt:

    Ich hätte dem alten Mann einen Freispruch gegönnt. Seit über 20 Jahren läuft er hinter seinem Geld her wird gedemütigt und beschimpft ,bekommt vor vier Jahren vor Gericht auch noch recht und wegen versagens seines Anwaltes wäre das Geld für ihn weg gewesen. Psychisch belastet ,80 Jahre und krank. Diese Familie hat ihn doch erst krank gemacht. In Alt Rhese hingegen läuft ein Mensch wieder frei rum der gefoltert und getötet hat. Vor ca.2 Jahren fuhr ein junger Mann einen Fußgänger tot. Er hatte keine Fahrerlaubnis mehr, stand unter Drogen und Alkohol und zum wiederholten mal Straffällig er bekam irgendwas um die 2 Jahre. Ich verstehe das nicht mehr.

    • Mario sagt:

      Wie Freispruch??
      Der „gute“ Mann hat aus meiner Sicht vorsätzlich die Frau getötet. Oder meinen Sie, dass er die Waffe nur zum Spass illegal besorgt und dann zum Gespräch mitgenommen hat? In welcher Traumwelt leben Sie denn?
      Na klar war ist im Vorfeld etliches passiert. Aber rechtfertigt dies einen Menschen einfach zu töten? Mit dem Urteil ist der Täter noch gut bedient.

  2. Heinz sagt:

    Ich finds erschreckend. Hier hat ein Mensch einen anderen erschossen wegen Geld und der soll jetzt einen Freispruch bekommen?
    Gehts noch?
    Sie schulden mir 2000 Euro und trotz Gerichtsurteil bekomme ich mein Geld nicht.
    Was darf ich denn jetzt? Ihren Finger abhacken?
    1 Menschenleben = 100.000 Euro
    1 Finger = 2.000 Euro

  3. Satyana sagt:

    Was Alt Rehse mit dem Fall zu tun hat erschließt sich nicht. Zudem nicht feststeht ob hier ein Mensch getötet wurde