Arbeitsagentur: Nicht ohne Zustimmung verreisen

29. Juni 2016

Wichtiger Hinweis der Arbeitsagentur: Arbeitslose haben keinen Urlaubsanspruch. Sie können aber verreisen, wenn die Arbeitsagentur zustimmt. Der Arbeitsvermittler wird in der Regel zustimmen, wenn durch die Ortsabwesenheit weder eine Arbeitsaufnahme noch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gefährdet wird. Wichtig: Der Antrag muss vorher gestellt werden.

Holzstempel auf Dokument: ArbeitsamtAuch Arbeitslose können Urlaub machen. Anders als beschäftigte Arbeitnehmer haben sie jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Der Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur, Thomas Besse weiß, wie es trotzdem mit den Ferien klappt: „Voraussetzung ist das vorherige Einverständnis der Agentur für Arbeit. Wer Urlaub machen will, muss sich vorher unbedingt persönlich oder telefonisch bei der Arbeitsagentur melden. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung des Arbeitslosengelds für insgesamt drei Wochen im Jahr möglich.“

Die Genehmigung kann erst kurz vor Reiseantritt – üblicher Weise eine Woche vorher – erfolgen. „Denn nur so kann der Arbeitsvermittler erklären, dass sich durch die Ortsabwesenheit weder eine Weiterbildung verschiebt, ein Vorstellungsgespräch platzt oder sich gar ein Arbeitsangebot zerschlägt,“ so der Agenturchef.

Wer ohne vorherige Genehmigung in den Urlaub reist, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Abwesenheit und muss zu Unrecht erhaltenes Geld zurückzahlen. Also besser rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen. Anfragen können telefonisch unter der kostenlosen Servicerufnummer 0800 4 5555 00 geklärt werden.

Generell müssen Arbeitslose sicherstellen, dass sie an jedem Werktag am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Diese Regelungen gelten nicht für Arbeitslosengeld II-Bezieher.

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, sollte sich unbedingt vor seinen Urlaubsplanungen mit seinem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter in Verbindung setzen.


Kommentare sind geschlossen.