Nach dem Nachweis der Aujeszkyschen Krankheit (AK) bei vier Jagdhunden aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Norwestmecklenburg mit bestätigtem direkten Kontakt zu Wildschweinen hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) umfangreiche Untersuchungen bei Wildschweinen durchgeführt. Insgesamt wurden bislang 230 Blutproben von Wildschweinen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim untersucht. Bei 26 Tieren konnten Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit im Blut nachgewiesen werden, was einem Anteil von 11,3 Prozent entspricht.
Der festgestellte Anteil liegt im Bereich früherer Untersuchungen. In den Jahren 2007/2008 hatten rund 9 Prozent der untersuchten Wildschweine entsprechende Antikörper, im Jahr 2011 waren es 12,4 Prozent. Die aktuellen Ergebnisse deuten daher nicht auf eine neue oder außergewöhnliche Entwicklung hin, sondern bestätigen ein seit Jahren bekanntes Vorkommen des Erregers im Wildschweinbestand.
Die Aujeszkysche Krankheit ist eine Virusinfektion, die durch das Suid Herpesvirus 1 hervorgerufen und vor allem Schweine betrifft. Deutschland gilt seit 2003 offiziell als frei von der Krankheit bei Hausschweinen. Das Virus kommt jedoch weiterhin bei Wildschweinen vor. Diese zeigen in der Regel keine Krankheitsanzeichen. Einmal infizierte Schweine bleiben lebenslang Virusträger, obwohl der Organismus Antikörper gegen das Virus entwickelt. Das Virus verbleibt in Nervenzellen und kann unter Stessbedingungen reaktiviert und ausgeschieden werden.
Für andere Säugetiere, insbesondere Hunde, verläuft eine Infektion jedoch immer tödlich. Eine Schutzimpfung für Hunde existiert nicht. Die Ansteckung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infiziertem Wildschweinen oder durch das Verfüttern von rohem Wildschweinfleisch oder Aufbruchmaterial.
Landwirtschaftsminister Till Backhaus erklärt dazu: „Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass wir es mit einer bekannten und seit Jahren beobachteten Situation zu tun haben. Dennoch nehmen wir jeden Nachweis sehr ernst. Ich appelliere insbesondere an Jägerinnen und Jäger, ihre Hunde konsequent vor dem Kontakt mit Schwarzwild zu schützen und keinerlei rohes Wildschweinfleisch oder Aufbruchmaterial zu verfüttern. Das ist der wirksamste Schutz für Jagdhunde.“
Hinsichtlich eines landesweiten Monitorings steht das Landwirtschaftsministerium derzeit im Austausch mit dem Landesuntersuchungsamt. Eine Neuauflage eines flächendeckenden Untersuchungsprogramms mit hoher statistischer Aussagekraft wurde bislang nicht beschlossen.
Unabhängig davon wird das LALLF weiterhin Blutproben von Wildschweinen aus M-V untersuchen. Das Ministerium bittet Jagdausübungsberechtigte und Hundehalter um erhöhte Aufmerksamkeit und die konsequente Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Verdachtsfälle bei Hunden können bei den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden. Anzeigepflicht herrscht dagegen bei Hausrindern und Hausschweinen.










