Backhaus: Wolfbestand muss reguliert werden können
Der Wolfsbestand in Mecklenburg-Vorpommern stagniert offenbar auf hohem Niveau. Das legen erste Zahlen aus dem aktuellen Monitoringjahr 2024/25 nahe. In Rahmen eines Pressegespräches hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Till Backhaus die aktuellen Zahlen vorgestellt. „Mit Stand vom 14. August rechnen wir mit 18 Rudeln, 6 Paaren, 3 territorialen Einzelwölfen. In 17 der 18 Rudel gab es Reproduktion, in denen insgesamt 77 Welpen bestätigt wurden. Die reale Welpenanzahl kann etwas höher liegen, da in einigen Rudeln bisher nur eine Mindestanzahl ermittelt werden konnte“, so der Minister, der konkretisiert: „Mit jetzigem Stand wurden etwas mehr als 3.000 Datensätze in die Datenbank eingepflegt, das entspricht einer deutlichen Steigerung (+15 %) zum Vorjahr mit etwa 2.600 Datensätzen.“
Sorgen bereitet dem Minister die hohe Zahl an Totfunden:
„Im abgeschlossenen Monitoringjahr 2023/24 waren es 15 tote Wölfe. 8 Verkehrsunfälle, 2-mal Todesursache unklar, 2-mal natürliche Todesursache, 1 illegale Tötung, und bei einem Wolf ist die Todesursache noch offen. Sobald ein Anfangsverdacht einer illegalen Entnahme bei der Auffindesituation vorliegt, wird umgehend die Polizei hinzugezogen und Strafanzeige erstattet. Illegale Tötungen sind ein großes Problem, sie verhindern den Nachweis eines günstigen Erhaltungszustandes und damit Fortschritt beim Wolfsmanagement. Das aber ist nötig, wie die Schäden zeigen:
Bis 18. Juni dieses Jahres gab es 42 Rissvorfälle mit 159 toten und 15 verletzten Tieren. Im Zusammenhang mit den 473 Schadensfällen von 2007 bis 31.12.2023 – bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte – wurden insgesamt 1.670 Tiere getötet und 492 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich seit 2007 bis einschließlich zum 31. Dezember 2023 auf ca. 232.800 Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter.“
An fortlaufend hohen Kosten werde sich solange nichts ändern, wie die Politik sich weigere, den Schutzstatus der Art Wolf herabzustufen, so Backhaus:
„Trotz aller Ankündigungen der EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen, eine Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie mit dem Ziel die Änderung des Schutzstatus zu erreichen voranzutreiben, ist bisher nichts geschehen. Im Gegenteil. Der Europäische Gerichtshof hat erst vor wenigen Wochen mit seinen Urteilen zur Wolfsbejagung in Österreich und Spanien klargestellt, dass ihm der Artenschutz über den Herdenschutz geht. Ich sage, das geht nicht. Wir müssen regional in die Bestände eingreifen können und zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Welpen entnehmen können, damit der Bestand nicht weiter anwächst. “
Auch der Bund müsse endlich liefern, und die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen ermöglichen, fordert Backhaus.
„Vor fast einem Jahr hat Umweltministerin Lemke ihre Idee von Schnellabschüssen vorgestellt. Trotz unserer Bitte, zuvor das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, hat sie an ihren Plänen festgehalten. Das dauere zu lange, hieß es. Im Ergebnis ist der Schnellabschuss ganz schnell vor Gerichten gescheitert und wir haben ein Jahr Zeit verloren. Nun wird deutlich, dass es ohne Änderung des BNatschG eben nicht geht. Nach unserem Wissen hat sich Deutschland noch nicht einmal klar zum Vorschlag der EU-Kommission positioniert, den Schutzstatus der Art Wolf herabzustufen. Ich kann an dieser Stelle verstehen, dass die Weidetierhalter sich von der Politik verschaukelt fühlen. Ich fordere endlich deutliche Initiativen von Bund und EU“, so Minister Backhaus.